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Gesamtanlage Ober-Florstadt
Die Gesamtanlage Ober-Florstadt faßt kein geschlossenes dörfliches Ortsbild zusammen, sondern nur einzelne Gehöfte, die aus dem 17. bis 19. Jahrhundert stammen. Ihre häufig markante Stellung in Blickachsen läßt trotz der Vielzahl zeitgenössisch überformter Hofstellen den Eindruck historischer Straßenbilder entstehen. Die wahrscheinlich noch mittelalterliche Anlage der Ober-Florstädter Straßen und Gassen ist von der Lage des Ortes an der Nidda gekennzeichnet. Die Hauptstraße folgt dem Flußverlauf auf der linken Seite, die angerartig geöffnete Einmündung der Schreitzengasse markiert eine Zäsur in ihren bogenförmigen Verlauf. Von den nach Norden stichförmig zur Nidda abzweigenden Straßen hat die Hintergasse besondere Bedeutung. Die Anwesen Nr. 11 und 15 wurden als Rathaus und Schule genutzt, schräg gegenüber Nr. 15 befindet sich ein alter Dorfplatz mit vier regelmäßig angepflanzten Linden (vgl. auch Kulturdenkmäler). Den Schlußpunkt der Hintergasse soll schließlich ein kleiner, inzwischen aufgelassener Friedhof gesetzt haben, der auch als Standort einer gleichfalls nicht mehr vorhandenen mittelalterlichen Kapelle überliefert wird.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |