Frankenstraße 3
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Frankenstraße 3
Flur: 22
Flurstück: 15/2

Das verputzte Mehrfamilienwohnhaus bildet die Mitte von drei aneinandergrenzenden Häusern auf der Westseite der Frankenstraße, die zwischen 1906 und 1909 im Auftrag der Witwe des Bauunternehmers Franz Arnold errichtet wurden, Planentwerfer war der Bautechniker Julius Gregori. Das traufständige Gebäude mit hohem Mansarddach besitzt infolge eines großen, die gesamte Fassadenbreite einnehmenden Zwerchgiebels mit verbrettertem Ortgang den Charakter eines Giebelbaues. Die Fassade ist asymmetrisch gegliedert: die rechte Hälfte mit dem Eingang, einem Erdgeschossfenster sowie einem kräftigen Polygonalerker mit flachem Walmdach wird durch einen eigenen Binnengiebel hervorgehoben. Erker und Giebelfläche werden durch die gemeinsame, kleinteilige Verschieferung optisch verbunden. Die linke Frontseite wird durch zwei schlichte Fensterachsen eingenommen. Die Fläche des Hauptgiebels zeigt ein klares Fachwerkraster, in das eine dreiteilige Fenstergruppe mit Brüstungsdekor sowie ein Band von Gefachfensterchen in der Spitze eingelassen sind. Die Gestaltung zeigt in ihrer sachlichen Klarheit, der mit dem Fachwerkgiebel regionale Bezüge beigesellt werden, die Merkmale des frühen Heimatstils. Mit dem Erhalt der bauzeitlichen Außenhaut (Putz und Verschieferung), den Schlagläden und der Haustür ist es das unter der Häusergruppe das am wenigsten veränderte.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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