Frankfurter Straße 3
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Frankfurter Straße 3
Flur: 26
Flurstück: 18/1

Das dreigeschossige, traufständige Fachwerkhaus mit Satteldach und einem südlich angrenzenden zweigeschossigen Anbau nimmt nur zum Teil die große Parzelle ein, die das Nachbaranwesen Nr. 1 umschließt und bis zur Umfriedung des ehemaligen Franziskanerklosters reicht. Die Stockwerkshöhe des vollständig verputzten bzw. mit Kacheln verkleideten Hauptbaues nimmt von unten nach oben hin ab. Die Höhe des Erdgeschosses, die auf einen ehemaligen Hallenraum deutet, lässt auf ein hohes Alter des Hauses schließen. Vier Fensterachsen gliedern die Fassade symmetrisch.

Der Anbau entstand als Fleischerladen 1891 und 1899 unter dem Metzgermeister Peter Kaffai. 1950 erfolgte ein durchgreifender Umbau mit Einbau einer überdimensionierten Schaufensteranlage und darüber liegenden Rundfenstern.

Eine Bebauung des Anwesens wird erstmalig 1392 erwähnt, als es sich im Besitz eines Clays Priol befindet. Vor 1475 gelangte es an den städtischen Waagenmeisters Peder Pletz(e), der auch das Nachbargrundstück Nr. 5 erwarb, auf dem er ein neues Haus baute. Ab 1747 Gaststätte unter dem Tuchscherer Jacob Cuntzen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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