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Das traufständige, teilunterkellerte Fachwerkhaus der Zeit um 1700 mit zentralem Zwerchhaus mit Schweifgiebel wurde wahrscheinlich von Christ Müller (Molitor) anstelle einer Scheune errichtet, die bereits 1602 im Besitz seiner Familie war. Unter seiner Witwe kam es zur bis heute bestehenden Hausteilung, in deren Folge es zur unterschiedlichen Fassadengestaltung kam: die rechte Seite wurde aufgestockt und mit Ausnahme des Erdgeschosses vollständig verschiefert, während die linke Seite verputzt wurde.
Das Gebäude stellt zusammen mit dem Nachbarhaus Nr. 24 das letzte Relikt der Altbebauung der Hammervorstadt dar und besitzt somit hohe siedlungsgeschichtliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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