Cahenslystraße 3b, Turmgebäude im Park
Cahenslystraße 3a, Treppenhaus
Cahenslystraße 3a
Cahenslystraße 3a, Villa Busch
Cahenslystraße 3a, Eingangstür
Cahenslystraße 3a, Nebeneingang
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Cahenslystraße 3a
  • Frankfurter Straße
  • Cahenslystraße 3b
Sachgesamtheit
Flur: 34
Flurstück: 27/3, 28/12, 76

Die herrschaftliche Villa des Brauereibesitzers Josef Busch befindet sich im südlichen Bereich des großen, ansteigenden Geländes der Brauerei Busch. Bei der Planung 1897 von Architekt J. Fachinger war sie im Zwickel zwischen der südöstlich verlaufenden Alten Mainzer Landstraße und einer nicht ausgeführten Straße, die direkt nach Süden führte sollte, platziert. Heute steht das Haus frei in einem parkähnlichen Garten mit altem Baumbestand. Ein Teil der ursprünglichen Umfriedung mit kleinem zinnenbewehrten Türmchen am heute nicht mehr genutzten Zugang von der Straße "Im Schlenkert" gehört wie der Garten zur Sachgesamtheit.

Zweieinhalbgeschossiger Putzbau über einem Werksteinsockel im Charakter eines kleinen Schlossbaues, dessen unregelmäßiger Baukörper im Sinne des späten Historismus malerisch mit Erkern, Balkons, geschwungenen und getreppten Giebelrisaliten sowie einem rundem Türmchen mit spitzem Dachhelm versehenen wurde. In den Details dominieren Stilformen der Spätgotik (variantenreiche Fensterformen mit Kiel-, Vorhang- und Tudorbögen) und der nordischen Renaissance (u. a. Giebelgestaltung des südöstlichen Risalits); die in seltener Vollständigkeit erhaltenen schmiedeeisernen Gitter, Geländer und Überdachungen sind hingegen vom Jugendstil geprägt. Die ehemalige Veranda mit darüber liegendem Freisitz wurde 1934 bei Aufteilung des Hauses in drei Wohneinheiten mit einer zweiten Treppe zur Erschließung der Obergeschosse versehen.

Im Zentrum des Hauses über beide Hauptgeschosse reichendes, riesiges Vestibül mit breiter, reich geschnitzter Holztreppe. Die Decke mit vielfach profilierten Stuckbändern sowie die hölzerne Wandverkleidung in Nachahmung der deutschen Hochrenaissance. In allen Repräsentationsräumen des Erd- und Obergeschosses aufwändige Stuck- bzw. Holzdecken verschiedenster Stilepochen, etwa im ehemaligen Damensalon in beschwingten Neorokokoformen, das Herrenzimmer dagegen mit strenger Holzkassettendecke. Im Erdgeschoss sämtliche bauzeitlichen, zum Teil reich verzierten Türen erhalten.

Der Bau ist ein Beispiel eines großbürgerlichen Wohnhauses quasi adeligen Anspruchs mit einer phantasievollen Verbindung traditioneller Architektur- und Dekorelemente mit Bauschmuck des Jugendstils. In Limburg und der Region fast einzigartig auch durch den Erhalt seiner überaus reichen und hochwertigen Ausstattung. Daneben von stadtgeschichtlicher Bedeutung als neuzeitlicher Stammsitz der bereits im Mittelalter auftretenden Limburger Familie Busch.

Nordwestlich der Villa findet sich ein historistisches Turmgebäude mit einem runden Treppenturm an der südlichen Ecke des quadratischen Grundrisses. Ursprünglich ein eingeschossiger, schlichter Zweckbau zur Lagerung von Hopfen wurde er 1891 durch ein weiteres Geschoss mit einem Dreieckserker (unterhalb der beiden Fenster Stuckmedaillons mit Köpfen) aufgestockt, sowie mit Heizung und Treppenturm versehen (Architekt: Jakob Fachinger). Das zinnengeschmückte Dach war ursprünglich gerade geschlossen und wurde erst Ende des 20. Jahrhunderts mit einem verschieferten Spitzhelm versehen.

Die beiden Bauwerke liegen in unmittelbarer Nähe zu den ehemaligen Brauereigebäuden, die jedoch vollständig modernisiert und ihres einstigen historistischen Blendziegeldekors beraubt wurden. So dokumentieren sie die seinerzeit noch typische enge Nachbarschaft und patriarchale Verbundenheit von Wohnsitz und Garten des Firmeninhabers mit der Produktionsstätte (vgl. auch Heppelvilla, Diezer Straße 67). Der Gesamtkomplex der Brauerei, zu dem auch das ehemalige Eishaus (Frankfurter Straße 47) gehörte, bildete im späten 19. Jahrhundert die entscheidende architektonische Dominante an einer der wichtigsten Ausfallstraßen der Stadt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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