Freiherr-vom-Stein-Platz 2-4
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Freiherr-vom-Stein-Platz 2
  • Freiherr-vom-Stein-Platz 4
Flur: 38
Flurstück: 60/10, 61/10

Das großvolumige Doppelwohn- und Geschäftshaus prägt zusammen mit dem nördlichen Kopfbau der Parkstraßenzeile den Freiherr-vom Stein-Platz. Gleich dem Nachbarbau wurde es wohl von der Baufirma Johann Georg Brötz errichtet und entstand kurz vor 1910.

Das Doppelhaus erhebt sich an der nördlichen Aufweitung des Platzes und begleitet diese mit seiner Fassade, wobei die Hausbreiten dem Fluchtlinienknick jedoch nicht entsprechen. Aufriss-, wie Grundrissgestaltung beider Bauten sind differenziert – Stockwerkshöhen, Putzstruktur sowie die schlichten Details fügen die zwei Partien jedoch zu einer deutlichen optischen Einheit. Oberhalb eines Backsteinsockels erheben sich jeweils drei Obergeschosse mit kräftigem Kammstrichputz. Die im zweiten Geschoss segmentbogig, ansonsten gerade geschlossenen Fenster sind durch Glattputzrahmen vertikal verbunden. Unterhalb der Öffnungen sind rechteckige Felderungen ausgespart, die mit konzentrischen Ellipsen geschmückt sind.

Bei Hausnummer 2 zentraler polygonaler Standerker, zudem im ersten Obergeschoss ein Kastenerker mit Austritt über breiten Sandsteinkonsolen. Der Erdgeschosserker bei Hausnummer 4 ist tiefer, die darüber liegende Fensterachse mit dem Austritt ist vorgezogen. Sämtliche bauzeitlichen Eisengeländer mit sachlichen Schmuckformen blieben erhalten. Die stattliche Kubatur wird von einem hohen Walmdach mit weit vorkragender Traufe sowie Gaubenreihen abgeschlossen. Linksseitig Eingangsvorbau von 1934.

Im Inneren des Hauses Nr. 4 blieb die bauzeitliche Ausgestaltung des Treppenhauses mit einer Jugendstiltreppe sowie alter Relieftapete erhalten; im Haus Nr. 2 Druckereibetrieb.

Das voluminöse Doppelhaus bietet mit der streng sachlichen Gestaltung seiner in Limburg einzigartigen Putzgliederung zu dem nur wenig älteren historistischen Großbau des ehem. Gymnasiums einen städtebaulichen Widerpart und stilgeschichtlich interessanten Kontrast.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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