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Zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus an der Ecke Galmerstraße/Gerlachstraße, erbaut 1924/25, Bauherr und Planfertiger Kreisbaumeister Theobald Hennerici.
Zur Gerlachstraße giebelständiger Putzbau über Bruchsteinsockel, auf der rechten Seite der etwas erhöhte, überdachte Eingang mit Windfang. Die Erdgeschossfenster an der rechten Gebäudekante durch schlichte Bekrönungen hervorgehoben und mit einer bauzeitlichen Blumenkastenhalterung versehen. Im Inneren die erdgeschossige Ausstattung des Windfangs und der Diele aus dunkel gebeiztem Holz in seltener Einheitlichkeit erhalten: Wandvertäfelung mit Perlstabverzierung, korbbogig überwölbte Sitznische, Türstöcke und Türblätter mit Glaseinsätzen sowie einmal gewendelte Treppe.
Das Gebäude gewinnt seine besondere Bedeutung vor allem durch die vollständig erhaltene bauzeitliche Ausstattung des Entrees.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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