Goethestraße 2a, Erich-Kästner-Schule
Goethestraße 2a, Erich-Kästner-Schule
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Goethestraße 2a
Erich-Kästner-Schule
Flur: 50
Flurstück: 5/2

Die Erich-Kästner-Schule wurde 1953/ 54 im Auftrag der Stadt Limburg durch den Stadtbaumeister Hans Hahm entworfen und unter Leitung des Stadtbauamtes auf der westlichen Seite der Goethestraße nahe der Einmündung in die Wiesbadener Straße errichtet. Aufgrund des abfallenden Geländes erscheint der straßenseitig zweistöckige Bau zum rückwärtigen großen Schulhof der benachbarten Goetheschule als dreigeschossig. Der von einem flachen Satteldach gedeckte Baukörper besitzt eine große Längenerstreckung bei verhältnismäßig geringer Tiefe; an der nördlichen Giebelseite schließt sich eine etwas niedrigere Turnhalle an.

Die Klarheit der Kubatur, die gleichmäßige Reihung der Fensterachsen sowie der Zahnschnittfries am Kranzgesims stehen in klassizistischer Tradition. Andere Details sind dagegen von zeitgenössischem Gestaltungswillen geprägt wie der Eingangsbereich mit einer von schlanken Trägern gestützten Überdachung sowie das über alle Stockwerke reichende straßenseitige Treppenhausfenster mit hochrechteckigen Buntglasscheiben und zierlichen Sprossen. Dem ansonsten schlichten Erscheinungsbild verleihen vor allem die großen Klassenzimmerfenster kräftige Akzente: sie lockern durch die ungewöhnliche, asymmetrische Unterteilung und durch das plastische Relief der Holzrahmen die Strenge des Gesamteindrucks auf. Die Rückseite zeigt große ungegliederte Wandflächen mit einem hochrechteckigen Fensterband des zweiten Treppenaufgangs sowie kleinere liegende Fensterformate zur Belichtung der auf dieser Seite verlaufenden Flure.

Im Entrée Wandmosaik aus glasierten Kacheln mit Motiven der Limburger Altstadt.

Der begrünte Bereich vor der Straßenfassade der Schule wird durch ein bauzeitliches, niedriges Mäuerchen aus flachen Bossenquadern eingefasst.

Das Schulgebäude für die nach dem Krieg stark gewachsene Einwohnerschaft der Südstadt ist ein Beispiel für die noch deutlich traditionell ausgerichtete Baugesinnung der fünfziger Jahre, die nur zögernd moderne Einflüsse aufnimmt, jedoch eigene ästhetische wie funktionale Qualitäten besitzt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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