Grabenstraße 12-14
Grabenstraße 12-14, Gartenmauer mit Gitter
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Grabenstraße 12
  • Grabenstraße 14
Flur: 22
Flurstück: 25/3, 26

Zweistöckiges Doppelwohnhaus mit verschiefertem Satteldach, erbaut um 1870/80. Die schlichte Kubatur mit flacher Dachneigung sowie die exakte Symmetrie der Fensteröffnungen und Gliederungsformen stehen noch ganz in klassizistischer Tradition, während Gestaltung und kräftige Plastizität der renaissancistischen Stuckrahmungen der Fenster, bei der gerade Bekrönungen mit muschelverzierten Dreiecksgiebeln wechseln, auf Einflüsse des Historismus zurückzuführen sind. Sockel mit Putzquaderung und – nutung, Akzentuierung der Eckbereiche durch Lisenen; Schlagläden vorhanden. Die vier kleinen, bauzeitlichen Standgauben in nichtaxialer Anordnung. Auf der Rückseite der Hausnummer 12 Laubenanbau mit geschnitzten Holzpfosten der Bedachung (1901; verändert 1960).

Zur Sachgesamtheit gehört auch die bauzeitliche Einfriedung, die als einzige der alten Grundstücksbegrenzungen der Grabenstraße erhalten blieb. Sie besteht aus einer ca. 1,10 m hohen, verputzten und mit einer profilierten Werksteinabdeckung versehenen Mauer und einem schmiedeeisernen Gitter.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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