In den Klostergärten 4, Villa Scheid von Westen
In den Klostergärten 4, Villa Scheid, Gartenseite
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • In den Klostergärten 4
  • Wiesbadener Straße
Flur: 33
Flurstück: 13/1, 13/2, 69/13

Stattliche, zweigeschossige Villa auf unregelmäßigem Grundriss inmitten eines großen Gartens mit zum Teil altem Baumbestand, geplant und erbaut 1931/32 von Otto Scheid, Maschinen- und Straßenbauunternehmer. Der Bau wirkt vor allem durch die harmonischen Proportionen des hauptsächlich durch die gleichmäßigen Fensterachsen gegliederten Baukörpers, der von einem Walmdach mit lang gezogenen Aufschieblingen bekrönt wird. Einziges schmuckhaftes Element ist die Klinkerverkleidung des Sockels und der unteren Mauerflächen, die zur Betonung von Eckpartien durch unterschiedlichen Versatz der Ziegellagen plastisch gebändert ist. Der Eingang mit erhaltener Haustür ist durch einen erdgeschossigen Vorbau mit feinem Zahnschnittfries unterhalb des vorkragenden Flachdaches geschützt. An der Südwestseite eingeschossiges Herrenzimmer, das den großen Balkon des Obergeschosses freisitzartig erweitert. Das gesamte rückwärtige Erdgeschoss ist geprägt von sehr großen Fenstern zwischen schmalen Wandstreifen. Im Inneren ungestört mit sämtlichen Ausstattungsdetails aus kostbaren, aber schlicht verarbeiteten Materialien erhalten, eindrucksvoll die dreifach einspringende Deckengestaltung des Wohnzimmers.

Das Gebäude verbindet eine sachliche Reduktion traditioneller Formen mit einer vom Expressionismus inspirierten Klinkerverkleidung und ist das weitaus qualitätvollste Beispiel des Wohnhausbaues der frühen dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts in Limburg.

In der südöstlichen Ecke des Gartens ein bauzeitliches Teehäuschen über viertelkreisförmigem Grundriss. Der kleine Bau vollständig erhalten mit kleinteiligen Tür- und Fenstersprossen, vorgezogenem Flachdach und bemalter Wandnische im Inneren.

Die Einfriedung mit aufwändigem Schmiedeeisentor von 1875, welches ursprünglich als Werkseingang der Fabrikanlagen "Im Schlenkert" diente.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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