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Doppelgeschossige Villa mit flachem Walmdach innerhalb eines großen Parks am Ende der Holzheimer Straße, 1930/31 von Dipl. Ing. R. Stich für den Rechtsanwalt Dr. Fachinger errichtet. Der Putzbau führt entsprechend dem Zeitstil traditionelle, vor allem auf der Ostseite italianisierende Motive auf ihre schlichtesten Grundformen zurück, so dass sich eine Architektur von sachlicher, etwas kühler Klarheit präsentiert, die sich durch ihre strengen Proportionen auszeichnet.
Die nach Osten weisende Gartenansicht wird dominiert von einem rechteckigen Portikus mit Rundbogenarkaden, die von gekuppelten Säulen getragen werden und der im oberen Stockwerk als Freisitz mit schlichtem Stabgeländer ausgebildet ist. Die Außenachsen sind jeweils mit vierteiligen Fenstern besetzt, denen im Obergeschoss kleine Balkons vorgelagert sind. Auch die Westansicht zeigt einen vorkragenden Mittelbau, der zwei querrechteckige kleine Keller- und Küchenfenster besitzt und im Erdgeschoss von zwei Eingängen flankiert wird, zu denen halbrund verlaufende Treppen führen. Nach Norden Treppenhausbelichtung durch zwei vertikale Fensterbänder. Im Inneren streng symmetrischer Grundriss mit nach Osten ausgerichteten Repräsentations- und Wohnräumen.
Zur Sachgesamtheit gehört die sehr hohe, leicht geböschte Gartenmauer aus verputztem Ziegelmauerwerk, die bereits 1929 errichtet wurde (Planfertiger: Wilhelm und Geberzahn).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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