In der Erbach 4, Keller, Schöpfstein
In der Erbach 4
In der Erbach 4, Keller
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • In der Erbach 4
Flur: 28
Flurstück: 3

Das stattliche, auf einem hohen Bruchsteinsockel mit zwei voneinander getrennten Kellergewölben sich erhebende Anwesen nimmt eine Parzelle zwischen der Platzanlage In der Erbach und dem Römer ein und ist aufgrund seiner erhöhten Lage von großer Bedeutung für die Platzwirkung. Die Gebäudegruppe besteht aus einem dreistöckigen Fachwerkhaus von 1677 (d) sowie zwei seitlichen Anbauten und einem Hofgebäude des 19. bzw. frühen 20. Jahrhunderts. Letztere wurden bei der Sanierung von 1976/77 stark überformt.

Der Hauptbau zeigt ein klar gegliedertes Fachwerkgefüge mit zum Teil sehr starken Holzquerschnitten, die Eckpfosten stehen unmittelbar auf dem Bruchsteinsockel auf – kräftige Mannfiguren und einige geschweifte Andreaskreuzformen auf der Eingangsseite (rekonstruiert) bilden den einzigen Schmuck. Die klassizistische Haustür zum Römer wurde dem 1976 angebauten halbrunden Treppenturm eingefügt. Unterhalb des Hauptgebäudes sowie dem westlichen Parzellenabschnitt blieben die Keller der Vorgängerbebauung erhalten: ein groß dimensionierter, zweijochiger kreuzgratgewölbter Raum wohl noch des 13. Jahrhunderts mit erhaltenem Schöpfstein sowie ein schmaler, über 13 Meter langer tonnengewölbter Keller, der bis unter den Straßenverlauf des Römers reicht.

Das Anwesen befand sich um 1500 im Besitz des Junkers Johann Rode zu Burgschwalbach, von dem es sein Sohn Philipp erbte. Dessen Stiefmutter Adelheid Löner von Laurenburg erhielt 1524 das Haus als Witwensitz. Um 1610 gelangte es in bürgerlicher Hand und gehört dem Schöffen Anton Rupper. Der Erbauer des jetzigen Hauses war wahrscheinlich Simon Göbel von Staffel, der 1680 der Stadt 5 Gulden für seine Einbürgerung bezahlte. Im 18. Jahrhundert gehörte es der Familie des Kaufmann Johann Verhoffen, dessen Witwe das Haus 1798 Johann Wolf jun. für 2.100 Trierer Gulden abgab. Ab 1872 im Besitz des Löb Levi von Dehrn, dessen Nachfahren es bis zu ihrer Vertreibung und Ermordung im Dritten Reich innehatten.

Umgebungsprägendes Anwesen von hohem bau- und stadtgeschichtlichem Wert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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