Inselweg 2, ehemaliger Schlachhof
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Inselweg 2
Flur: 11
Flurstück: 7/2

Auf dem Gelände östlich des Brückenturms lag ursprünglich eine Schneid- und Ölmühle, die sich ab 1823 im Besitz von Joseph Arnold Pachten befand. Sein Sohn Carl Pachten verkaufte das Gelände 1897 an die Stadt, die hier ab 1902 ihren Schlachthof errichtete. 1980 Aufgabe des Schlachthofbetriebes, 1982 Abriss des Schlachthauses im östlichen Bereich der Anlage. Heute teilweise Nutzung durch die EVL.

Wichtigster erhaltener Teil der ehemaligen Baugruppe ist das annähernd symmetrisch gegliederte ehemalige Verwaltungsgebäude (Bauplanung wahrscheinlich Stadtbaumeister Gollhofer). Das frei stehende dreistöckige Backsteingebäude mit Walmdach und Rustikasockel aus Kalkstein besitzt auf drei Seiten jeweils einen zentralen Giebelrisalit; die axial angeordneten Segmentbogenfenster sind auf der schlichten Nordseite als Blindfenster ausgebildet. Zeittypische Standgauben mit eingeschwungenen Pyramidendächern. Erhalten blieb die Haustür mit Oberlicht sowie im Inneren der zentral angeordnete Treppenaufgang.

Südwestlich des Hauses erheben sich die zum Teil späteren bzw. stark überformten niedrigen Wirtschaftsgebäude des ehemaligen Schlachthofes. Wenig verändert präsentiert sich jedoch der markante ehemalige Wasserturm mit Ecklisenen und Rundbogenfries (1902), dessen weit vorkragendes, flaches Pyramidendach durch profilierte Bügen gestützt wird.

Wohnhaus und Türmchen sind qualitätvolle Zeugnisse der historisierenden Architektur ihrer Zeit, bestimmen durch ihre exponierte Lage die Südansicht der Brückenvorstadt und sind zudem ein Zeugnis der Wirtschaftsgeschichte der Stadt. Sie sind zusammen mit den übrigen Gebäuden als Sachgesamtheit zu betrachten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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