Josefstraße 7-9
Josefstraße 7-9, Treppenhaus
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Josefstraße 7
  • Josefstraße 9
Flur: 41
Flurstück: 63/7, 7/4

Das Doppelwohnhaus mit einem massiven, verputzten Sockel- und Erdgeschossbereich sowie einem Schmuckfachwerk-Obergeschoss erhebt sich am Ende der ansteigenden Josefstraße. Der bereits 1907 eingereichte Bauantrag des Bauunternehmers Josef Hartmann musste aufgrund ungeklärter Straßenplanungen des Stadtbauamtes zurückgestellt werden, so dass das südliche Haus erst Mitte, das nördliche Bau Ende des Jahres 1909 begonnen werden konnte.

Die beiden Haushälften sind in ihrer jeweiligen Massengliederung mit Giebelrisaliten und zurückliegenden Eingangsbereichen spiegelsymmetrisch aufeinander bezogen, in ihrer jeweiligen Detailgestaltung, vor allem des Fachwerks, jedoch deutlich differenziert. Die massiven Geschosse sind sehr schlicht und zeigen korb- bzw. stichbogig eingeschnittene Fensterlaibungen; einzige Schmuckelemente sind die erhaltenen qualitätvollen Vergitterungen der Kellerfensterchen. Durchaus aufwändig und von repräsentativer Wirkung sind dagegen die Fachwerkpartien, die sich in ihrer Formensprache (u. a. Spitzbögen und Mehrpässe) direkt auf Limburger Altstadtbauten der Zeit zwischen 1580 und 1600 beziehen. So sind auch die Fenstergruppen beider Häuser durch besonders reiche Brüstungsmotive mit Oval- und Rautenformen bzw. genasten Andreaskreuzen hervorgehoben, so dass sie frühneuzeitlichen Fenstererkern gleichen, ohne aber deren plastische Qualitäten zu übernehmen. Die zeittypisch weit vorkragenden Krüppelwalmdächer der Risalitpartien ruhen auf Hölzern mit profilierten Balkenköpfen.

In beiden Häusern blieben Teile der schlichten, aber qualitätvollen inneren Ausstattung (vor allem Treppen und Türen) erhalten; Haus Nr. 9 besitzt noch seine bauzeitliche Haustür in sachlich strenger Formensprache.

Das Doppelwohnhaus gewinnt seine besondere Bedeutung unter den anderen Bauten des Fachwerkhistorismus Limburgs durch eine zum Teil sehr genaue Formübernahme örtlicher Fachwerkbilder der frühen Neuzeit.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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