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Bei Planungsbeginn (1.7.1914) war nur die Errichtung eines Wohnhauses an der Ecke Josef-Ludwig-Straße und einer projektierten Verbindungsstraße zur Dr. Wolff-Straße vorgesehen (Architekt: Gisbert Hartmann). Wenige Monate später kam es durch das Bauunternehmen Johann Georg Brötz zur Erweiterung des Bauvorhabens auf insgesamt vier nebeneinander liegende Häuser, wobei die Gestaltung des bereits begonnenen Gebäudes (Nr. 2) übernommen wurde. Bauherr der beiden rechten Häuser (Nr. 2 und 4) war der Bäckermeister F.C. Haas, die beiden weiteren Häuser wurden nicht ausgeführt. Die Ausführung weicht in mehreren Details von den Planzeichnungen ab.
Haus Nr. 4: Zweieinhalbgeschossiger Putzbau des Heimatschutzstils in harmonischen Proportionen der einzelnen Bauteile. Rundbogenloggia zum Hauseingang, über der sich ein gerade geschlossener Freisitz öffnet. Weitere Gestaltungselemente sind ein kräftiger Rechteckerker mit geschwungenem Giebel sowie ein breites Zwerchhaus mit Lisenen- und Gurtgliederung. Die von Bauunternehmer P. Arnold 1915 entworfene Einfriedung in ihrer Gestaltung erhalten.
Haus Nr. 2: Großvolumiger, zweieinhalbgeschossiger Putzbau auf umgekehrt L-förmigem Grundriss. Die Ansicht zur Josef-Ludwig-Straße besitzt einen zentralen, übergiebelten Treppenhausrisalit, der im Dach von einem großen, geschwungenen Zwerchgiebel hinterfangen wird. Das Risalitobergeschoss ist gleich dem Dach verschiefert. Die Gebäudeecke ist als doppelgeschossiger Polygonalerker mit schlichten Brüstungsfelderungen und abschließendem Zahnschnittfries ausgebildet. Die seitliche, zu einer ursprünglich geplanten Straße weisende Front zeigt eine gleichmäßige Reihung von Fensterachsen mit einem Verandavorbau – von besonders repräsentativer Wirkung sind die drei Zwerchhäuser mit ihren hell abgesetzten Ortganghölzern.
Beide Bauten zeigen mit ihrer plastischen Durchgestaltung der Baukuben, der abwechslungsreichen Dachlandschaft sowie dem reduzierten Dekor die zeittypischen Merkmale des Heimatschutzstils und bilden einen städtebaulich wichtigen Blickpunkt am Ende der Werner-Senger-Straße. Von Bedeutung für den Gesamteindruck ist der Erhalt der Schlagläden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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