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Nur über Treppen zu erreichender hoher Ständerbau von 1425 (d) am steil abfallenden Südhang des Domhügels, auf einem im Grundriss leicht verschobenen Trapez von rund 9 Metern Breite bei nur fünf Metern Tiefe. Die bergseitige Rückwand ruht auf einer hohen Stützmauer – vielleicht ein Überrest der alten Burgbefestigung. Die Vorderfront wird durch acht Wandständer mit überblatteten Riegeln gegliedert, der westliche Bereich des hohen Erdgeschosses war von Anfang an durch ein Zwischengeschoss unterteilt, welches im gleichen Maße wie das Obergeschoss vorgezogen ist. Die vorkragenden Bereiche durch eng stehende Stiele gegliedert, reiche Durchfensterung, z. T. mit Oberlichtern. Das heute verschieferte Giebeldreieck ist in konstruktiver Einheit mit dem Obergeschoss errichtet und besaß ein Freigespärre.
Ursprünglich bestand in der rechten Haushälfte eine 4,50 m hohe Halle bei 22,50 qm Fläche mit Längsbalkenlage auf einem Querunterzug, im Obergeschoss befand sich auf ganzer Hausbreite ein saalartiger Raum mit Querbalkendecke, dahinter eine Kammer mit erhaltener Tür des 16. Jahrhunderts. Unterteilung dieser großzügigen Grundrissstruktur im 17. und 18. Jahrhundert Das erhaltene Dachtragwerk zeigt zwei in die Sparren eingeblattete Kehlbalkenlagen auf Unterzügen, die in der Gebäudemitte durch Pfosten mit Kopfbändern gestützt werden. Bauzeitlicher Keller mit Tonnengewölbe, der ursprünglich wohl durch eine östliche Außentreppe zugänglich war. Westlicher Anbau aus dem 18. Jahrhundert
Eine Bebauung des Grundstücks ist bereits 1377 als Haus des Werner von Brechen bezeugt. 1402 erhalten es Contzichin Hildebult und seine Frau Else von der Stiftspräsenz gegen eine jährliche Gülte zu Erbrecht. Ihre Tochter Margarethe war mit dem vermögenden Schöffen Kraft von Kleeberg d. Ä. verheiratet, wahrscheinlich ließ das Ehepaar das heutige Gebäude errichten. Nach ihrem Tod gelangt es an deren Sohn Kraft von Kleeberg d. J., der ab 1470 Dekan am Stift Limburg wurde und dem auch das Nachbaranwesen Nonnenmauer 2 gehörte. In der Folge wird es bis zum frühen 19. Jahrhundert zumeist von Vikaren des St. Georgenstifts bewohnt. Sanierung 1975.
Das kaum durch spätere Umbauten veränderte Gebäude zeigt eine außerordentliche Anpassung an die schwierigen topographischen Verhältnisse, indem die üblicherweise hintereinander gestaffelte hohe Halle und in der Höhe unterteilte Zone nebeneinander gestellt wurden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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