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L-förmige Hofanlage, die insgesamt als Kulturdenkmal schützenswert ist; das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohnhaus stammt aus der Zeit um 1700. Die dem Hof rückwärtig begrenzende Scheune etwas jünger,vermutlich 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Sie ist wie das Wohnhaus weitgehend ursprünglich erhalten. Sehr schön das eiserne Hoftor aus dem 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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