Kornmarkt 2, Giebelseite
Kornmarkt 2
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Kornmarkt 2
Flur: 25
Flurstück: 33

Der großvolumige, zum Kornmarkt traufständige Putzbau an der Ecke zur Böhmergasse entstand im Kern in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, wurde jedoch 1860/70 durchgreifend umgestaltet.

Die rechteckige Parzelle war ursprünglich wohl mit zwei mittelalterlichen Vorgängerbauten besetzt. Um 1664 befand sich hier ein Stall des Bürgermeisters Hanß Dietrich Scheurer, der mit großer Wahrscheinlichkeit bald darauf ein Wohnhaus errichten ließ, der den Kernbau des heutigen Gebäudes bildet. Im Äußeren belegen dies nur die erhaltenen Brüstungsfüllungen eines ehemaligen Fenstererkers auf der Giebelseite, deren Knorpelstilornamentik auf eine Entstehungszeit um 1670/80 weist. Bereits um 1710 war das Haus unter zwei Besitzern geteilt. Die erneute Vereinigung 1859 unter dem Drechsler Moritz Gregori gab Anlass zu Umbau und Umgestaltung der Haushälften, um hier ein Spielwarengeschäft einzurichten. Diese Renovierung prägt das heutige klassizistische Aussehen des Hauses mit vier symmetrischen Fensterachsen und einem Konsolkranzgesims. Einzig die Höhe des Satteldachs, in das kleine Standgauben eingefügt wurden, und die Geschossüberhänge vor allem der Giebelpartie verweisen auf den älteren Kern. Der Erneuerung des 19. Jahrhundert sind auch die Schnitzereien der frei liegenden Holzbalken der Giebelseite wie auch die Rahmung des Fenstererkers mit zierlichen Blattformen zuzuschreiben, die einen starken Kontrast zu den älteren, bunt gefassten Brüstungsornamenten bilden. Das Erdgeschoss ist durch den Einbau moderner Ladengeschäfte vollständig verändert.

Das spätklassizistische Aussehen des Hauses prägt zusammen mit der frühklassizistischen Fassadengestaltung des Nachbarbaues die westliche Platzwand des Kornmarktes. Von kunsthistorischer Bedeutung ist der erhaltene qualitätvolle Fenstererker des späteren 17. Jahrhunderts.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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