Kornmarkt 6, Eingabeplan von 1906, Fassadenansicht (Städt. Bauamt)
(G/M) Kornmarkt 6, Alte Ansicht (um 1900) des Kornmarktes mit dem Vorgängerbau
Kornmarkt 6, Eingabeplan von 1906, Fassadenansicht (Städt. Bauamt)
Kornmarkt 6
(X/Ausschnitt?) Kornmarkt 6, Eingabeplan von 1906 (Städt. Bauamt)
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Kornmarkt 6
Flur: 24
Flurstück: 85/1

Das giebelständige Haus des Fachwerkhistorismus steht an zentraler Stelle der nördlichen Platzwand des Kornmarktes und entstand 1906 an Stelle eines baufälligen mittelalterlichen Gebäudes über dessen erhaltenem, fast vier Meter hohen, tonnengewölbten Keller (Planzeichnung Bauassistent R. Klippel). Die qualitätvolle Fassadengestaltung bezieht sich mit einem zentralen Strebenoval sowie Spitzbogen- und Vierpassmotiven auf mittelalterliche Fachwerkformen der Zeit um 1500, die mit Andreaskreuzvarianten, wie sie im 17. Jahrhundert lokal gebräuchlich waren, verbunden werden. Hierdurch sollte die Fassade den Anschein eines "historisch gewachsenen" Zustandes in Anlehnung an die alten Fachwerkbauten Limburgs erhalten.

Der spätestens um 1470 belegte Vorgängerbau besaß eine hohe Erdgeschosshalle, über dem das Obergeschoss über Bügen weit vorkragte. Das im Verlauf des 17. Jahrhunderts geteilte Haus wurde 1905 in der Hand des Kaufmannes Wilhelm Siebert wieder vereint. Bei der folgenden Renovierung erwies sich das Fachwerk als so stark geschädigt, dass fast die gesamte Holzkonstruktion erneuert werden musste, wobei die Proportionen der Geschosse und des Dachaufbaues jedoch gewahrt blieben.

Das historistische Fachwerkhaus mit altem Kellergewölbe setzt einen markanten Akzent in der Platzrandbebauung des nördlichen Kornmarktes.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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