Kornmarkt 7
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Kornmarkt 7
Flur: 24
Flurstück: 83

Das verputzte Fachwerkhaus mit hohem Erdgeschoss, weit vorspringenden Obergeschossen und verschiefertem Schweifgiebel ist Teil der nördlichen Platzwand des Kornmarktes. Die Giebelsilhouette und die weiten Vorkragungen lassen auf dessen Errichtung in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts schließen. Die Befensterung der Obergeschosse durch drei verhältnismäßig kleine, sowie zwei Doppelfenster lassen vermuten, dass das Fachwerk noch relativ ungestört erhalten sein könnte. Der Erhalt älterer Gefügepartien etwa in den Traufwänden ist möglich, mit Sicherheit stammt jedoch der sehr hohe und geräumige Keller mit Tonnengewölbe von dem mittelalterlichen Vorgängerbau. Das Erdgeschoss ist durch eine moderne Umgestaltung mit Einbau großer Fenster entstellt.

Das Anwesen ist erstmals 1339 urkundlich als Besitz des Rucker von Eschenau d. Ä. fassbar. Gegen 1470 erwarb es der Bäckermeister Henchin Karpe, genannt, der hier eine Bäckerei einrichtete, die von den nachfolgenden Besitzern ununterbrochen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts betrieben wurde. Um 1720 scheint das Haus von dem Vikar Johann Schmitt und seinem Bruder, dem Bäcker Mathias Schmitt, umfassend erneuert worden zu sein, da der Erstgenannte um eine neue Steuereinschätzung bittet. 1856 erwerben Nikolaus Kunz und seine Frau Anna Maria Hensler das Haus und richten eine Gastwirtschaft ein, die den Name "Zum goldenen Löwen" erhielt und die bis heute besteht.

Sehr altes Patrizier-, dann Bäckeranwesen von hoher stadtgeschichtlicher Bedeutung, dessen Giebelfassade gewichtiger Bestandteil der Platzrandbebauung ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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