Kornmarkt 10-11
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Kornmarkt 10
  • Kornmarkt 11
Flur: 26
Flurstück: 3, 4

Die beiden verputzten, zum Kornmarkt traufständigen Fachwerkhäuser an der Ecke Kornmarkt und östliche Fleischgasse bildeten ursprünglich ein einziges, im Grundriss nahezu quadratisches Anwesen, das erst nachträglich in zwei Häuser geteilt wurde. Die zur Fleischgasse gerichtete Giebelseite des Hauses Nr. 11 lässt eindeutig erkennen, dass es ehemals ein hohes geständertes Hallengeschoss besaß, über der das Obergeschoss mit einer Hängepfostenkonstruktion, die von heute noch erhaltenen Knaggen unterstützt wurde, weit vorkragte. Diese Konstruktionsmerkmale sprechen für eine Entstehungszeit des stattlichen Anwesens im späten 13. oder in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Wahrscheinlich im 16. oder 17. Jahrhundert wurde die Halle durch ein Zwischengeschoss unterteilt.

Das Haus erscheint erstmals 1447 im Besitz der Gutegin von Ems. Um 1470 besaß hier Conczgin Schuyppgin eine "stuffa noviter constructa", d.h. eine neu gebaute Badestube, für die er wohl die günstige Lage des nahe gelegenen Brunnens und des offenen Wasserlaufs in der Fleischgasse nutzte. Die Aufteilung in Querrichtung erfolgte um 1690 zwischen Hanß Wilhelm Hildenbrand und seiner Schwester Anna Maria, die Jakob Möhn geheiratet hatte. Nachdem 1813 beide Haushälften für wenige Wochen in der Hand des Knopfmachers Joseph Horn vereinigt waren, verkaufte er die rechte Seite an den Häfnermeister Johann Jörg Blechschmitt unter der Bedingung, zum Kornmarkt hin eine der Verkäuferseite gleichförmige Fenstereinteilung einzurichten. Wahrscheinlich wurde zu dieser Zeit auch die Dachkonstruktion verändert. Das Haus Nummer 11 wurde 1864 durch den Bierbrauer Friedrich Biegel zur Gastwirtschaft mit Kegelbahn umgebaut. 1931/32 wird der gesamte Komplex durch ein Hinterhaus erweitert.

Das Gebäude ist aufgrund seines aus der Kubatur zu erschließenden hohen Alters, seiner städtebaulich prägnanten Ecklage sowie seiner lokalgeschichtlichen Bedeutung als historische Badestube von besonderem Denkmalwert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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