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Das Anwesen besteht aus einem 1584 (i) an der Biegung der nördlichen Nonnenmauer errichteten repräsentativen Fachwerkhaus über älterem massiven Erdgeschoss und einem späteren nordwestlichen Anbau (im Kern um 1700, im 19. Jahrhundert stark überformt).
Über einem hohen Sockelgeschoss aus Bruchsteinmauerwerk erhebt sich ein Fachwerkobergeschoss mit geschweiftem Ziergiebel und annähernd gleichgroßem, ebenfalls gewellten Zwerchgiebel nach Südwesten. Außerordentlich reiche, symmetrische Gliederung durch gebogene, teilweise genaste Streben, Andreaskreuze, Rauten und Kreise. Kubatur und Zierformen zeigen große Analogien zu dem etwa gleichzeitigen Haus Salzgasse 21. Der Balkenkopf eines starken Unterzuges auf der südlichen Traufseite ist mit einer Maske mit herausgestreckter Zunge beschnitzt. Profilierte Schwellen und Eckständer mit Taustab. Hausmarke in geschwungenem Schild sowie Inschrift: IN GOTTES HANT UND GEWALT STE ICH, SEINE GNAD GAB UND HVLD ERBAT MICH, ANNO 1584 auf der Giebelseite. Die aufwändige Farbigkeit wurde in Anlehnung an Salzgasse 21 rekonstruiert. Auf der Südseite über vier Bügen vorkragender Erker. Im Inneren Wendeltreppe aus der Bauzeit des Hauses.
Bauherr des Fachwerkhauses war sehr wahrscheinlich Adolf Helling, der zwischen 1567-1590 nassauischer Keller zu Hadamar war (gest. 1603) und dessen Nachkommenschaft das Haus um 1660 besitzen (Anna Elisabeth Heiler, eine Tochter von Anna Elisabeth Helling, verheiratet mit Bernhard Burckhardt, Keller an der Petersburg zu Trier). 1694 kauft Carl Caspar Burckhard einen freien Platz nördlich des Anwesens seiner Mutter, welches zuvor zum Haus Fischmarkt 20 gehört hatte. Offenkundig wird bald danach der bestehende Erweiterungsbau errichtet. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts gehörte das gültfreie Anwesen dem Kantor und späteren Stiftsdekan Johann Eberhard Wolff, ab 1807 dem Amtsphysikus Dr. med. Coels und seiner Frau Theresia Calmano. 1969-71 Sanierung sowie 1977 und 2004 Restaurierungen der Fassade.
Das ortsgeschichtlich bedeutende Patrizieranwesen zeigt ein qualitativ äußerst hochwertiges und kaum gestörtes Fachwerkbild des späteren 16. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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