Parkstraße 11-13
Parkstraße 11, Eingabeplan, Ansicht Straßenfassade (Städt. Bauamt)
Parkstraße 11, Eingabeplan (Städt. Bauamt)
Parkstraße 11, Eingabeplan (Städt. Bauamt)
Parkstraße 11, Eingabeplan, Ansicht Strassenfassade (Städt. Bauamt)
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Parkstraße 11
  • Parkstraße 13
Ehem. Thauschule
Flur: 37
Flurstück: 101/8

Höhere Töchterschule, dann Lyzeum, gegründet 1874 von Pfarrer Krücke, zwischen 1884 und 1913 geleitet und ausgebaut von Helene Thau, 1939 geschlossen. Ursprünglich diente nur der Bau Nr. 13 als Schule, später wurde sie auf beide Häuser erweitert.

Das zweieinhalbgeschossige Doppelwohnhaus wurde als teilverputzter Sichtziegelbau mit verschiefertem Mansarddach 1899/1900 durch Bauunternehmer Johann Georg Brötz errichtet. Die beiden Häuser zeigen zwar vor allem mit ihren bis an die Sohlbänke des zweiten Geschosses reichenden Blendziegelverkleidungen, dem schmückenden Zick-Zack-Streifen beider Obergeschosse und den geraden bzw. segmentbogigen Fensterformen große Ähnlichkeiten, sind in ihrer jeweiligen Aufrissgestaltung jedoch deutlich differenziert. Das linke Gebäude zeigt eine dreiteilige Straßenansicht mit leicht aus der strengen Mittelache gerückten und von Backsteinlisenen eingefassten Giebelrisalit, dessen großes Zwillingsfenster mit einem qualitätvollen schmiedeeisernen Balkon ausgestattet ist. Der Zwerchgiebel ist durch backsteinsichtige Blendbogen der Fenster und Wandflächen geschmückt. Die Haustür in der rechten Achse besitzt ein Rotsandsteingewände mit bekrönendem Dreiecksgiebel.

Das eigentliche Schulgebäude Nr. 13 zeigt eine vierachsige, jedoch in den beiden Hauptgeschossen unterschiedlich rhythmisierte Fassade. Hauptmotive sind ein obergeschossiges Zwillingsfenster sowie das sich über den beiden äußeren Achsen erhebende Zwerchhaus mit gotisierendem Stufengiebel, der durch kräftige Backsteinlisenen akzentuiert wird.

Die ehem. Thauschule ist ein Zeugnis der Schulgeschichte Limburgs. Zudem bildet das Gebäude zusammen mit dem gegenüberliegenden Backsteindoppelhaus in vergleichbarer, jedoch weitaus zurückhaltenderer Gestaltung (Bauunternehmer Christian Hankammer, 1899/1900) einen besonderen Akzent in der Mitte der Parkstraße.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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