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Das großvolumige, zweieinhalbgeschossige Doppelwohnhaus wurde 1905 von Architekt Franz Brötz für das Bauunternehmen Johann Georg Brötz entworfen. Die beiden Putzfassaden über einem ziegelverblendeten, bis zu den Sohlbänken der Erdgeschossfenster reichenden Kellersockel sind deutlich von den Forderungen der Reformarchitektur geprägt, die sich gegen den übermäßigen und eklektizistischen Gebrauch historischer Formen wandte. Dementsprechend wurden bei den wenigen Dekorelementen traditionelle Vorbilder auf ihre schlichtesten Grundformen reduziert oder beruhen auf freien Neuschöpfungen. Einzig das polygonale Eckerkertürmchen mit verschieferter, barockisierender Haube ist in seiner Gestaltung noch deutlicher vom Historismus geprägt. Beiden Häusern gemeinsam ist die recht aufwändige Gestaltung der Zwillingsfenster mit plastischen, durch Ornamentfriese verzierte Bekrönungen und profilierten Teilungspfosten aus Rotsandstein. Die zweiachsige Fassade des linken Hauses wird von einem hohen Fachwerkgiebel überhöht, dessen Fischgrätmuster Einflüsse des englischen "Cottage Style" zeigt. Die Straßenfront des Hauses Nr. 17 dagegen in symmetrischer Gliederung, wobei die Mittelachse durch einen dreiseitigen Obergeschosserker über gestuften Konsolen sowie einem Zwerchhaus mit Dreiecksgiebel betont wird. Die beiden rundbogigen Dachgauben durch eine spätere Zinkblecheinfassung verändert. Der Giebelbereich der Seitenansicht mit schlichtester Lisenengliederung.
Im Inneren des Hauses Nr. 15 Windfang und Treppenhaus sowie in der Erdgeschosswohnung eine große Zahl wertvoller Ausstattungsdetails zumeist in den Formen floralen Jugendstils erhalten (u. a. hölzerne Wandvertäfelung, Stuckdecken, Zimmertüren, Heizungskörper).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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