Parkstraße 18-24/Walderdorffstraße 1
Parkstraße 24
Parkstraße 18-24/Walderdorffstraße 1, Gartenzaun
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Parkstraße 18
  • Walderdorffstraße 1
  • Parkstraße 24
  • Parkstraße 22
  • Parkstraße 20
Flur: 38
Flurstück: 101/8, 72/8, 73/9, 8/2, 9/1

Die gesamte rechte Zeile der hinteren Parkstraße zwischen den Einmündungen der Walderdorffstraße und des Freiherr-vom-Stein-Platzes umfasst sechs Parzellen (Walderdorffstraße 1, Parkstraße 18, 20, 22, 24, 26). Ihre Bebauung wurde von Bauunternehmer Johann Georg Brötz 1907 geplant und bis 1913 ausgeführt. Die stattlichen, aneinandergrenzenden Mietwohnhäuser besitzen jeweils dreieinhalb Geschosse bei gleicher Traufhöhe, Keller- und Erdgeschosse mit genuteter Werksteinverkleidung und korbbogigen Fenstern, verputzte Obergeschosse mit Werksteingewänden der Lichtöffnungen und verschieferte Mansarddächer mit axial angeordneten Standgauben. Drei unterschiedliche Fassadentypen sind im Rhythmus A-B-C-C-B-A aneinander gereiht. Die Kopfbauten des Typs A (Parkstraße 26 und Walderdorffstraße 1) mit jeweils zwei lisenengerahmten Hauptansichten und geschmückten Erkertürmchen mit Schweifhauben an den Hausecken. Die beiden Fassaden des Typs B (Parkstraße 18 und 24) zeigen monumentale Tempelfronten mit achsentrennenden Lisenen und breiten Dreiecksgiebeln mit Thermenfenstern. Nicht dem klassischen Formenkanon entsprechen dagegen die zentralen Vorbauten mit offenen Loggien und Altanen mit zumeist erhaltenen, filigranen Schmiedeeisengittern. Die beiden Nachbarhäuser von Typ C (Parkstraße Nr. 20 und 22) unterscheiden sich von Typ B durch ihre Zwerchhäuser mit Lisenengliederung und seitlichem Blattdekor, auch sie besitzen einen Verandavorbau über alle Hauptgeschosse.

J.G. Brötz gelingt es bei der Gestaltung der ausgedehnten Straßenfront trotz Verwendung gleicher Grund- wie Dekorformen sowie Baumaterialien der Eindruck eines großen Variantenreichtums unter Wahrung der Harmonie. Dabei kombiniert er klassizistische Architektur- und Stilelemente mit zeittypischen Erkern, Loggien und Türmchen. Das Gebäude Walderdorffstraße 1 mit bauzeitlichen Schlagläden und Vorgarteneinfriedung blieb am ursprünglichsten erhalten. Die Innenausstattung schlichter, als das Äußere erwarten lässt, jedoch vielfach erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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