Parkstraße 25-27, Bogenkämpfer mit Löwenkopf
Parkstraße 25-27, linker Giebel
Parkstraße 25-27
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Parkstraße 25
  • Parkstraße 27a
  • Parkstraße 27
Flur: 39
Flurstück: 12/7, 31/13, 32/13

Sehr repräsentatives, großvolumiges Doppelwohnhaus im Stil der deutschen Neorenaissance, erbaut 1903 von Bauunternehmer Johann Georg Brötz, der selbst eine Wohnung im Haus Nr. 25 innehatte.

Zweieinhalbgeschossiger Putzbau mit Fenstergewänden und kräftigen Gliederungselementen aus Werkstein. Das gesamte Gebäude ist annähernd symmetrisch gestaltet mit äußeren, zweiachsigen Giebelrisaliten, die durch die obergeschossig zurücktretende Mittelpartie in ihrer Wirkung besonderes Gewicht erhalten. Der linke Giebel ausgesprochen eindrucksvoll mit einer aus Viertelkreisbögen gebildeten Silhouette sowie plastischen Gliederung aus gefelderten Lisenen und profilierten Gesimsstücken. Das rechte Haus ist insgesamt etwas schlichter gestaltet, so ist der Giebel lediglich als Wellengiebel mit Kugeldekor ausgebildet. In Erd- und Obergeschossen wechseln rundbogige Fenster mit gestaffelten Horizontalteilungen und Hochrechteckfenster; die Öffnungen der Giebelfelder mit gotisierenden Kielbögen. Das Zentrum des Obergeschosses wird von einer großen hölzernen Veranda mit Pultdach eingenommen, darüber liegt ein Halbgeschoss mit kleinen Fenstern mit Kielbogenrahmung.

Die Mitte des Erdgeschosses wird von der Eingangszone mit zwei direkt nebeneinander liegenden rundbogigen Eingängen eingenommen. Zwischen den Öffnungen erhebt sich eine tuskische Säule, deren Bogenkämpfer mit einem plastischen Löwenkopf geschmückt ist. Auf der Rückseite des Hauses Nr. 25 blieb der hölzerne Wintergarten mit obergeschossigem Freisitz erhalten.

Der Architekten nutzt vor allem die hohe Repräsentationswirkung der nordischen Renaissance, die er vor allem in der Gestaltung der Giebel auffällig exakt nachbildet. So beschränken sich Einflüsse modernerer Architekturformen zumindest im Äußeren auf die Holzveranden. Der mächtige Baukubus bildet einen markanten Akzent am Übergang der Parkstraße zum Freiherr-vom-Stein-Platz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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