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Steinerner Bildstock auf einem rechteckigen Unterbau mit gerahmter Inschriftkartusche, die eine kleine Ädikula mit der Relieffigur des hl. Christophorus trägt. Der Gedenkstein wurde 1688 von dem Ehepaar Heinrich und Anna Magdalena Seipel, welche die Untermühle zu Erblehen hatten, als Dank für die Errettung ihres Sohnes Heinrich Moritz vor dem Ertrinken gestiftet. Inschrift: Dieses Wer / ck zur hochgen / Ehre Gottes lasen / aufrichden der / ersame M: Henrich / Zeibell und seine Hausfraw / Anna Magda / lena. Anno 1688. Restauriert 1979.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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