Plötze 14, massiver Rückgiebel
Plötze 14
Plötze 14, Erker
Plötze 14, Scheitelstein
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Plötze 14
Flur: 25
Flurstück: 18

Das dreigeschossige, bis auf das Giebeldreieck verputzte Fachwerkhaus mit massivem älterem Rückgiebel und Kellergewölbe besetzt zusammen mit einem zweigeschossigen Hinterhaus eine große Parzelle an der Ecke Plötze-Böhmergasse. Das Gebäude steht an städtebaulich wichtiger Position und wendet einen doppelgeschossigen Erker zu dem durch das nahe Diezer Tor kommenden, Richtung Fischmarkt und Dom strebenden Verkehr. Nach der Zerstörung der Häuserinsel auf der Plötze im Jahr 1944 gewann es zusätzliche Bedeutung für die Gesamtwirkung des Platzes.

Das bestehende Haus wurde 1567 von dem wohlhabenden Gewürzhändler Meffert Eubel oder dessen Sohn, dem Bürgermeister Johann Abel (um 1540-1598), unter Einbezug der älteren Giebelscheibe errichtet, Familienwappen und Baujahr finden sich am Schlussstein des rundbogigen Portals. So weist auch das Giebelfachwerk mit in Kreise eingeschriebenen Dreipässen und gerundeten Andreaskreuzen auf eine Entstehungszeit in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Besonders bemerkenswert ist der polygonale Erker: zwei der hohen, profilierten Bügen zeigen figürliche Schnitzereien mit Jonas, wie er vom Walfisch verschlungen und wieder ausgespien wird – diese alttestamentarische Geschichte wurde typologisch als Hinweis auf Christi Tod und Auferstehung gedeutet.

Das Anwesen befand sich im 17. Jahrhundert im Besitz der Familie Wenzel, ab 1675 gehörte es dem Metzgermeister Christian Deul, nach dessen frühen Tod es an eine Erbengemeinschaft der Kinder und Schwiegersöhne fiel. 1707 erwarb es der kaiserliche Notar und kurtrierer Spezialeinnehmer Jacob Fuchs und seine Frau Anna Susanna, ab 1763 der Bäcker Jacob Brückmann, der hier eine erste Gastwirtschaft einrichtet. 1836 übernimmt der Bierbrauer Johann Hilf bzw. seine Nachfahren den Besitz. Ab 1901 Eigentum der Familie Conradi.

Das stadträumlich und baugeschichtlich bedeutende Anwesen ist als Sitz hochgestellter und einflussreicher Limburger Familien auch von lokalhistorischem Interesse.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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