Plötze 19-20
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Plötze 19
  • Plötze 20
Flur: 25
Flurstück: 13, 14

Die trapezförmige Parzelle auf der Westseite der Straßenplötze wird von zwei repräsentativen dreigeschossigen Häusern eingenommen, deren verschieferte Giebel im unteren Teil ineinandergreifen. Die Fachwerkkonstruktion mit Geschossüberständen und die Zierformen mit Vierpassmotiven, gegenständigen profilierten Winkelkopfhölzern, geschwungenen Andreaskreuzen und beschnitzten Balkenköpfen weisen auf eine Entstehungszeit der Fassaden gegen 1600. Die Fenster wurden im 18. oder 19. Jahrhundert vergrößert, wobei der ursprüngliche Brüstungsschmuck entfernt wurde. Bei Nr. 19 sind Reste der alten Erdgeschossfassade in die moderne Ladenfront einbezogen worden, während diejenige des Nachbarhauses vollständig erneuert wurde.

Das Anwesen ist bereits im 14. Jahrhundert als Haus der Lychtenberger (1392) bezeugt. Durch Zahlungen an die Stiftspräsenz sind die weiteren Bewohner des Hauses gut dokumentiert. Nach dem Tod des letzten privaten Besitzers Hans Zanger im Jahr 1568 fiel das Haus an das Stiftskapitel, welches wahrscheinlich die Renovierung und Fassadenerneuerung in Auftrag gab. Die Symmetrie des Aufrisses – die nur im Zentrum des ersten Obergeschosses gestört ist – weist darauf hin, dass das Anwesen noch als ein einziges Haus behandelt wurde. Nach einer Überlieferungslücke sind erst um 1680 die weiteren Besitzer des Hauses bekannt, welches zu dieser Zeit bereits aufgeteilt war: die nördliche Hälfte gehörte dem Krämer und Bierwirt Martinus Westerburg, danach dem Schneider Johannes Zöller. Die Haushälfte Nr. 19 ist ab circa 1707 im Besitz des Büchsenmachers Christian Zimmermann bezeugt. 1739 wurde es von dem späteren Bürgermeister Johann Adami, der auch das Nachbarhaus Nr. 17 innehatte, erworben. In der Haushälfte 20 wurde von Johann Schlag, dem Schwiegersohn Johannes Zöllners, ab ca. 1727 eine Bäckerei eingerichtet, die noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts von Carl Brückmann betrieben wurde. Ähnlich den gegenüberliegenden Häusern entstand auch hier gegen 1600 eine schmuckreiche Straßenfront, die von großer Bedeutung für die baukünstlerische Gesamtwirkung der Straßenplötze ist. Über zweihundert Jahre lang Bäckereianwesen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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