Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das auf der Westseite der Plötze liegende Grundstück ist von einem dreigeschossigen traufständigen Fachwerkbau mit Zwerchhaus und moderner Ladenfront und einem sich direkt anschließenden Hinterhaus vollständig überbaut. Fachwerkgefüge des Vorderhauses sowie dessen Giebelmotive wie die mittige Strebenfigur, die S-förmigen Kurzstreben mit runden Nasen und die geschwungenen Andreaskreuze in den Brüstungsfeldern der beiden Dachgeschossfenster sprechen für eine Entstehungszeit der Fassade in der Zeit um 1600. Die Fachwerkformen der beiden Obergeschosse sind aufgrund der im 18. oder 19. Jahrhundert vergrößerten Fensterformate heute sehr schlicht, der einzige Schmuck besteht hier aus profilierten Winkelkopfhölzern des ursprünglichen Gefüges.
Auf einen sehr viel älteren Vorgängerbau an dieser Stelle gehen die Reste einer massiven Bruchsteinmauer zurück, die heute Teil der südlichen Traufwand des angrenzenden Hauses Plötze 22/23 bildet. Im ersten Obergeschoss zeigt diese Wand Spuren zweier großer Rauchhauben, die durch eine 60 cm dicke Querwand voneinander getrennt waren. Demnach war das ursprüngliche Massivhaus äußerst aufwendig ausgestattet und besaß ein für Limburg außergewöhnliches Raumprogramm mit zwei obergeschossigen Feuerstellen, wie es sie ansonsten nur Burgen oder äußerst repräsentative Gebäude romanischer Zeit besaßen. Der Steinbau besaß offenkundig drei Geschosse, deren beiden untere jeweils 3,60 m hoch waren. Mit großer Wahrscheinlichkeit gehört auch der tonnengewölbte Keller zu diesem Vorgängerbau, da er wesentlich länger nach Westen ragt als das Vorderhaus. Auf diesen Vorgängerbau bezieht sich höchstwahrscheinlich ein 1392 erstelltes Testament des Johannes Wynechen, Kantor des St. Georgenstiftes, in der er zu seinem Seelenheil u.a. der Stiftspräsenz 3 Mark Gülte vermacht, welches von seinem Haus "am Markt" gezahlt werden soll, das neben dem Haus, das der Lychtenberger heißt (Plötze 20), liegt. Als Inhaber wird Herman von Humbach d. Ä. genannt. Um 1470 bezahlt diese Abgabe Peder Oysche, der auch das Nachbaranwesen besaß. Nach einer Überlieferungslücke sind die späteren Besitzer erst ab circa 1680 bekannt: dem Hutmacher Hanß Georg Wilhelm gehörte erst das halbe Haus, kurz danach war er jedoch der Besitzer des gesamten Anwesens, welches sein Sohn Anton übernahm. Von diesem erkaufte es Moritz Kalkoffen, dessen Tochter und Erbin Maria Veronika den Chirurgen und Ratsverwandten Johann Wilhelm Adami geheiratet hatte. Im späteren 19. Jahrhundert richtete der Metzger Johann Göbel hier eine Gastwirtschaft ein. Bau- wie stadtgeschichtlich hoch bedeutendes Anwesen mit in Teilen erhaltener Giebelfassade der Zeit um 1600.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |