Plötze 22-23
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Plötze 22
  • Plötze 23
Flur: 25
Flurstück: 10, 11

Das äußerst stattliche, viergeschossige Fachwerkhaus mit modernen großflächigen Schaufenstern besetzt bis auf einen kleinen Hofraum zur Rosengasse fast die gesamte Parzelle auf der Westseite der Plötze schräg gegenüber der Einmündung der Salzgasse. Die 9 m hohe massive Südwand des Hauses bildete ursprünglich einen Teil der nördlichen Traufwand des mittelalterlichen Vorgängerbaues auf dem Nachbargrundstück Nr. 21.

Die Fassade entstammt mit geschwungenen Kurzstreben und Andreaskreuzen sowie Mannfiguren im Zentrum des dritten Obergeschosses und Giebeldreiecks der Zeit um 1670/80. Das ursprünglich symmetrische Gefüge wurde aufgrund der um 1720 erfolgten Längsteilung besonders in den unteren Geschossen gestört. Die rechte Haushälfte zeigt noch ein etwas ursprünglicheres Aussehen, das vermuten lässt, dass sich einst eine hohe Eingangshalle im Inneren befand, die durch ein späteres Zwischengeschoss unterteilt wurde. Auch der bauzeitliche Schweifgiebel wurde begradigt – erhalten blieb jedoch die bekrönende Fächerrossette.

Aufgrund der Gült- und Zinsfreiheit des Hauses sind gesicherte Nachrichten erst ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts überliefert: ab 1676 gehörte das Haus dem Stadtrentmeister Frantz Voswinckel, nach dessen Tod wird das Haus zwischen seinen beiden Töchtern und deren Ehemännern, dem Wollweber und Sendschöffen Hans Georg Fuchs und dem Stiftsglöckner Christian Schmidt geteilt. Die etwas größere Haushälfte Nr. 22 fällt 1759 an den Weißgerber Simon Kalckoffen, dessen Witwe es 1770 zur Tilgung ihrer Schulden an den Kaufmann Hermann Grandi veräußert. Die andere Haushälfte kauft 1786 der Spengelermeister Peter Hillenbrand und verbleibt bis 1839 dessen Erben. Der Metzger Heinrich Dillmann richtet hier ab 1846 eine Metzgerei ein, die bis Ende des 19. Jahrhunderts betrieben wird.

Das großformatige Gebäude ist mit seinen mittelalterlichen Massivbauresten sowie seiner reizvollen Fassade von grundlegender bau- und lokalhistorischer wie städtebaulicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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