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Stattliches Anwesen aus einem lahnseitigen Fachwerkständerbau von 1296 (d) und einem in Rähmbauweise errichteten Vorderhaus der Zeit um 1500 über einem älteren Massivsockel mit tonnengewölbtem Keller. Heute etwas abseits gelegen, war das Haus bei seiner Erbauung in der Nähe des Brückenkopfs der Holzbrücke situiert, die hier ab 1150 bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts über die Lahn führte. Somit bildete es zusammen mit dem etwas älteren Haus Römer 2/4/6 sowie dem wenig später erbauten Eberbacher Hof das Entrée zur Stadt.
Das nördliche (Hinter-)Haus ist ein dreigeschossiger Ständerbau mit aufgeblatteten Riegeln und ehemals wandhohen, gebogenen Schwertungen über dem Grundriss eines Parallelogramms. Im Erdgeschoss Torfahrt. Das Traufgefüge von drei Gebinde- und zwei Zwischenständern weist auf eine ursprünglich doppelzonige Aufteilung des Inneren hin. Das oberste Geschoss mit einer Längsbalkendecke ragt auf der Giebelseite weit vor, an den Ecken Hängepfosten (Knäufe bei der Sanierung frei ergänzt), die durch Kopfstreben gestützt werden. Die Befunde – vorkragendes Rähm und Zapfenschlitze – lassen ein Freigespärre vor der heutigen Giebelfläche vermuten. Das drittes Geschoss und Giebeldreieck der nördlichen Giebelwand heute verschiefert.
Das um 1500 entstandene, sehr repräsentative Vorderhaus ruht auf dem massiven, zweigeschossigen Kellersockel eines Vorgängerbaus. Es ist regelmäßig rechteckig und erstreckt sich in Ost-West-Richtung. Die Fachwerkpartien des ersten Obergeschosses, der Giebelpartien und eines zentralen, hohen Zwerchgiebels nach Süden zeigen die für die Entstehungszeit typischen gebogenen K-Streben. Die vier- bzw. sechsteiligen Kreuzstockfenster zumeist nach Befund rekonstruiert. Im Inneren ließ sich für das Obergeschoss eine großzügige Raumstruktur aus östlichem, hell belichtetem Saal mit zentraler Holzsäule und kleinerem Raum im westlichen Teil erschließen. Das Haus befand sich schon seit frühesten Zeiten im Besitz des St. Georgenstifts, wie die Grundzinszahlungen an dessen Kammer belegen. Das Stift ist daher auch als Bauherr des Vorderhauses anzusehen. Das Anwesen wurde bis zur Säkularisation entweder von Stiftsgeistlichen bewohnt oder war an Limburger Bürger vermietet, ab 1904 Armenhaus im Besitz des städtischen Armenfonds. Sanierung 1975-77 mit Anbau eines polygonalen Treppenturms.
Das Hinterhaus ist als weitgehend erhaltener hochmittelalterlicher Ständerbau des späten 13. Jahrhunderts von großer Bedeutung für die Geschichte des Fachwerkbaus in Deutschland. Die südliche Hauspartie ist zudem ein sehr qualitätvolles Beispiel repräsentativer Architektur des Spätmittelalters.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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