Roßmarkt 13
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Roßmarkt 13
Flur: 27
Flurstück: 26

Der gesamte Baublock der Häuser Nr. 9-13 entstand mit hoher Wahrscheinlichkeit erst gegen 1670 auf einem vormals kommunalen Platzgrundstück, da die Häuser einen relativ hohen Grundzins an die Stadt zahlen mussten. Das östliche Ende nimmt ein zum Rossmarkt giebelständiger, zweigeschossiger Stockwerksbau über niedrigem Bruchsteinsockel ein, der ein zeittypisches Fachwerkgefüge mit geraden Streben und Kopfwinkelhölzern an den Gebindeständern, breiten genasten Kurzstreben und einem großen Kreismotiv im Giebel besitzt. Der Mittelbinder zeigt im Obergeschoss eine vollständige, durch genaste Gegenstreben bereicherte Mannfigur. Die Traufseite besitzt ein rasterartig gleichmäßiges Fachwerk ohne Schrägstreben. Auf der Rückseite massiv erneuertes Erdgeschoss. Schlichte Haustür um 1800 mit Zahnschnittfries. Die Decke über dem Erdgeschoss besteht aus einer Querbalkenlage mit Unterzug, die durch ihren erhaltenen bzw. rekonstruierten Verputz als sog. "Kölner Decke" gestaltet ist. Das Gebäude, zu dem auf der Rückseite ein Mistplatz gehörte, wurde 1670/71 (d) errichtet, Bauherr war höchstwahrscheinlich der Wollspinner und -weber Walrath Radiuß, welcher kurz vor 1675 die erste Zinszahlung an die Stadt leistete. Der ältere Hausteil wurde bereits 1675/76 (d) durch einem schmalen, zweiachsigen und zweigeschossigen Erweiterungsbau mit eigenem Giebeldach nach Westen vergrößert. Seit 1724 gehörten Haupt- und Nebenbau jeweils unterschiedlichen Besitzern. Der westliche Bauteil musste bei der im Jahre 2000 erfolgten Sanierung des Anwesens vollständig massiv erneuert werden, der Hauptbau erhielt statt eines späteren flachen Satteldaches ein Mansarddach.

Der - wahrscheinlich finanziell bedingte - weitgehende Verzicht auf die in dieser Zeit üblichen Schmuckelemente lässt die hohe graphische Qualität des Fachwerkbildes dieses Handwerkerhauses umso deutlicher werden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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