Rütsche 1-3
Rütsche 1-3
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Rütsche 1
  • Rütsche 3
Flur: 24
Flurstück: 8, 9

Die aus zwei Häusern bestehende Baugruppe besetzt die Eckparzelle von Römer, Brückengasse und Rütsche – die Giebelansicht des Hauses Nr. 3 liegt dabei in der Blickachse der Rütsche, die Fassade des Hauses Nr. 1 bildet den Abschluss der Südostzeile des ehemaligen Schuhmarktes. Beide Häuser sind mit Tonnengewölben unterkellert.

Das Haus Rütsche Nr. 3 entstand um 1420 (d) als zweigeschossige Fachwerkkonstruktion, die teilweise in Ständergeschoss-, teilweise in Rähmstockwerksbauweise abgebunden wurde, auf einem älteren massiven, ein eigenes Untergeschoss bildenden Sockel. Die Fachwerkgeschosse kragen auf drei Seiten leicht vor. Das Haus vereint eine zeittypische Gestaltungsweise mit eng gereihten Vertikalgliedern mit dem fortschrittlichen Motiv der gebogenen K-Streben an den Eckständern bzw. (westlichen) Bundstielen. Ähnlich wurden auch die Riegelreihen und Wandstiele teils überblattet, teils gezapft. Ursprünglich bestand im ersten Obergeschoss ein – später zugesetzter – großer Durchgang zu Haus Nr. 1, so dass eine frühe Verbindung beider Anwesen zu erschließen ist. Im Inneren im Erdgeschoss Längsbalkendecke, über den Obergeschossen Querbalkenlagen, gestützt auf Mittellängsbalken bzw.

-wand.

Der Vorgängerbau dieses Hauses wird erstmals 1307 genannt; die damaligen Inhaber, der Schuster Werner und seine Frau Alhaydis, errichteten hierfür Grundzinsen an Rulemann den Reichen. Von diesem Bau stammt noch das massive Untergeschoss, welches ursprünglich zu einem mehrgeschossigen Massivbau mit einer Fachwerkfront gehörte (vgl. Rütsche 5).

Aufgrund schwerer konstruktiver Mängel, die bei der Sanierung 1981/82 zutage traten, musste das Haus vollständig abgetragen werden, so dass es sich bei der Fachwerkkonstruktion um eine Nachbildung unter Einbezug einiger älterer Gefügepartien bzw. bezüglich des Giebeldreiecks um eine völlige Neuschöpfung nach zeittypischen Vorbildern handelt.

Auch das kleine Haus Nr. 1 besaß einen Vorgängerbau des 13. oder frühen 14. Jahrhundert, dessen eine Hälfte als "halbes Haus und Hof" im Besitz des Ehepaares Werner erwähnt wird. Bei seiner, offenkundig durch Katharina Eubel 1474 (d) beauftragten Neuerbauung besaß er nur zwei Geschosse. Die Halle war durch große Bogenstellungen geöffnet, so dass diese ursprünglich wohl als Verkaufsraum (Schirn) diente. Im heutigen Zustand wurden die Arkaden als hohe Spitzbogenfenster rekonstruiert, die darüber liegende, verschieferte Fassade entstand wohl im 17. Jahrhundert und zeigt in beiden Geschossen jeweils zwei Doppelfenster.

Der Fachwerkaufbau des südlichen Hauses beruht zwar auf einer sehr weitgehenden Rekonstruktion, jedoch ist das gesamte Anwesen von hoher stadtgeschichtlicher wie städtebaulicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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