Rütsche 11
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Rütsche 11
Flur: 24
Flurstück: 26

Dreistöckiges, giebelständiges Fachwerkhaus zu vier Fensterachsen mit verputzter Fassade und verschiefertem Giebelbereich. Eine dendrochronologische und bauhistorische Untersuchung der westlichen Traufseite ergab, dass das Haus 1289 (d) als reine Ständerbaukonstruktion errichtet worden war, die 1418 (d) saniert bzw. umgebaut wurde. Im ursprünglichen Zustand bestanden die Seitenwände aus den beiden Eckständern, die wahrscheinlich durch dreiviertelwandhohe aufgeblattete Streben gesichert waren, sowie sechs Wandständern. Aufgeblattete Riegel hielten den Abstand zwischen den Vertikalgliedern. Das Erdgeschoss war als hohe Halle ausgebildet, das Obergeschoss kragte vor und besaß eine in das Dach durchlaufende Firstsäule. Die Anzahl von vier Gebinden könnte für eine Aufteilung des ursprünglichen Hauses in drei Zonen sprechen, wobei die beiden vorderen gleich tief, der hintere, eventuell in der Höhe nochmals unterteilte Abschnitt etwas kürzer gewesen war.

Der große Gewölbekeller, der über den Grundriss des Hauses von 1289 nach Süden herausragt, gehörte zu einem noch älteren Vorgängerbau.

Da das Anwesen keine Grundzinsen oder sonstige Abgaben zahlte, ist die ältere Geschichte des Hauses schwer zu erschließen. Ersterwähnung 1437 als Anwesen des Westerburger Vogts Henne Molnargk.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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