Rütsche 13
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Rütsche 13
Flur: 24
Flurstück: 23

Die große, unregelmäßig geformte Parzelle auf der Ostseite der Rütsche, die in vielen Quellen nahe bzw. gegenüber der Brotschirn lokalisiert wird, ist mit zwei giebelständigen Fachwerkhäusern in Formen des frühen bzw. späteren 18. Jahrhunderts besetzt, jedoch sind ältere Bebauungsphasen erhalten. Auf dem Hinterhaus des Nordbaues lag bereits vor 1673 eine Backgerechtigkeit.

Den Kern des nördlichen Fachwerkhauses bildet ein 1448 (d) errichteter Wandständerbau, der eine zeittypische hohe Erdgeschosshalle mit darüber vorkragendem Obergeschoss besaß und sich ohne eigene Gefachfüllungen an das ältere Nachbarhaus Rütsche 11 anlehnte. Er wurde höchstwahrscheinlich von Henne Wendebyeln, der das Anwesen zwischen 1437 und 1470 besaß, errichtet.

Das südliche Haus wurde 1704 (d) von Bäckermeister Hans Henrich Flach als dreigeschossiger Rähmbau mit niedrigem, flach gedecktem Keller vollständig neu erbaut. Die beiden Obergeschosse besitzen Fensterbänder aus je vier Lichtöffnungen, deren Brüstungsgefache mit gebogenen Andreaskreuzen bzw. genasten Kurzstreben geschmückt sind. Hans Flach erwirbt zudem 1726 das Hinterhaus des Nordbaues, auf dem das Backrecht liegt. Sein Enkel, der Bäckermeister und Ratsverwandte Friedrich Joseph Flach, vereinte ab 1760 beide Anwesen vollständig und veranlasste 1762 (d) den durchgreifenden Umbau des spätmittelalterlichen Nachbarhauses, dem hierbei eine zeittypisch schlichte Fassade mit großen Fensteröffnungen vorgeblendet wurde. 1984-85 Sanierung beider Häuser.

Die früheste Erwähnung zweier Vorgängerbauten stammt von 1307, als Wygand von Zeuzheim und seine Frau Gela einen Streit mit dem Kloster Eberbach beilegen, indem sie dem Konvent u.a. ihr Limburger Haus "apud scampna panum" (bei der Brotschirn) überlassen. Von diesen Vorgängerbauten sind keine Spuren mehr vorhanden; einzig Fundamentreste im hinteren Bereich des Grundstücks könnten auf einen ehemaligen Gaden hindeuten.

Die Anwesen geben mit ihren Relikten früherer Bauphasen wichtige Einblicke in die Bebauungsgeschichte der Rütsche. Nach ihrer Vereinigung wurden sie zum Stammsitz einer wohlhabenden Bäckerfamilie des 18. Jahrhunderts in unmittelbarer Nähe der Brotschirn.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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