Rütsche 15, Kellergeschoss, Grundriss mit Gewölbeverlauf (IBD)
Rütsche 15
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Rütsche 15
Flur: 24
Flurstück: 20

Das dreigeschossige Fachwerkhaus mit vorkragenden Obergeschossen und Krüppelwalmdach über ungewöhnlich kleinem, polygonalem Grundriss folgt mit seiner gebogenen Fassade der engen Einmündung der Rütsche in den Fischmarkt. Kurz nach dem Stadtbrand im Jahr 1292 (d) entstanden, erfuhr es 1538 (d) eine durchgreifende Umgestaltung. Ursprünglich besaß das Haus einen rechteckigen Grundriss, dessen Form und Ausdehnung an dem bauzeitlichen Gewölbekeller ablesbar ist, der unter dem Haus in den Fischmarkt ragt. Demnach war es zur Rütsche trauf-, zum Fischmarkt giebelständig orientiert. Von dem Fachwerkgefüge des späten 13. Jahrhundert blieben Teile der Ost- und Südwand erhalten, die belegen, dass es sich um eine Ständerkonstruktion handelte, die gleich dem Haus Kleine Rütsche 4 wahrscheinlich eine hohe Halle besaß und im Obergeschoss auf zwei Seiten vorkragte. 1538 wurden der Hausgrundriss zur heutigen Form verkleinert, sämtliche Zwischendecken erneuert und die heutige Fassade in Rähmbauweise mit rasterartigem Fachwerk und zeittypischen, gebogenen K-Streben errichtet. Sie ist im 2. Obergeschoss und im Giebeldreieck fast unverändert erhalten, wohingegen das 1. Obergeschoss während einer jüngeren Umbauphase ohne Strebenfiguren verändert wurde. Das Erdgeschoss war 1946 massiv erneuert worden, wurde jedoch bei der Sanierung 1984-86 in Angleichung an die oberen Geschosse wieder als Fachwerkkonstruktion ausgebildet.

Bauhistorisch wie städtebaulich außerordentlich bedeutender Bau des späten 13. Jahrhunderts mit spätmittelalterlicher Fassade.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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