Sackgasse 18, Haustür
Sackgasse 18
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Sackgasse 18
Flur: 25
Flurstück: 76

Das Gebäude mit älterem massiven Erdgeschoss und einem Fachwerkobergeschoss und Schopfwalmdach des späteren 18. Jahrhunderts besetzt das Eckgrundstück an der Rosengasse und der zur Grabenstraße hin abfallenden Sackgasse. Wohl dem späten Mittelalter entstammt das aus Bruchsteinmauerwerk bestehende untere Geschoss, in das einige kleinere, unregelmäßig angeordnete Fensteröffnungen eingelassen sind. Vom Ende des 18. Jahrhunderts datiert dagegen das gesamte obere Geschoss, welches ein schmuckloses Fachwerkgefüge mit dünnen Holzquerschnitten zeigt, welches sehr wahrscheinlich zur Verputzung bestimmt war. Der giebelseitige Eingang wurde etwa zeitgleich mit einem zierlich profilierten und geohrten Schalsteingewände ausgestattet. Wertvolle traufseitige Haustür des Klassizismus um 1790/1800. 1979 Sanierung mit Einrichtung einer Gastwirtschaft.

Auf der Parzelle könnte sich vielleicht ursprünglich ein Färbehaus der Limburger Wollweber und Tuchmacherbefunden haben, da hier um 1470 erstmals deren "gelbe[s] Haus" (gilben = färben) genannt wird, welches ab 1500 als das Siedehaus in der Rosengasse genannt wird. Der Bau wird vor 1530 vom Junker Emmerich von Diez (1480-1560) erworben, dessen Tochter Anna von Diez (†1584) es in ihre Ehe mit Johann von Elkerhausen, genannt Klüppel, einbrachte. 1704 verkaufte Philipp Franz Freiherr von Elkerhausen das nun freiadelige Anwesen seinem Keller zu Camberg, Johann Wenzel. Durch Heirat mit dessen Tochter Maria Christina gelangt es an den Weingroßhändler Heinrich Conrad Weis, der es 1749 als "so gantz zerfallen an dach undt gefach" bezeichnet. Wahrscheinlich wird es aber erst vom folgenden Besitzer, dem Stadtgerichtsschreiber Mathias Lubentius Fuchs ab 1765 renoviert.

Trotz heute eher bescheidenem Äußeren von stadtgeschichtlicher Bedeutung als ehemaliger Stadthof der Freiherren von Elkerhausen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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