Salzgasse 6
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Salzgasse 6
''Zu den drei Kronen''
Flur: 24
Flurstück: 91

Die dreigeschossige, verputzte Trauffassade zu vier Achsen zeigt nur eine geringe Vorkragung oberhalb des modernen Ladeneinbaus; auf der rechten Seite schmaler Durchgang zum Rückgebäude. Das Haus, das seine heutige Gestalt in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erhielt, besetzt eine Parzelle auf der Nordseite der Salzgasse, auf der die erste bekannte Limburger Synagoge, die 1320 und 1375 erwähnt wird, situiert war. Hinter der Synagoge könnte das 1336 genannten Judentanzhaus gelegen haben, welches als "große(s), steinerne(s) Haus" beschrieben wird. Vielleicht blieben Reste dieses Steinbaues in dem starken Mauerwerk des massiven Untergeschosses des Hinterhauses Nonnenmauer 5 erhalten, welches einst zu dem Besitz gehörte. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts gehörte das Anwesen der Familie von Reinsberg, von denen es 1545 Philipp von Walderdorff und seine Frau Eva von Diez erwerben. Zu dieser Zeit wird es noch die "die Judenschul beneben der crone" genannt. Um 1660 befindet es sich im Besitz des Schultheißen von Camberg, Johann Wilhelm Langenbach. Dieser richtete hier eine Gastwirtschaft ein, über dessen Namensgebung es in der Folge zu einem Rechtsstreit mit der Besitzerin der benachbarten Wirtschaft "Zur Krone" (Salzgasse 8) kommt. 1678 wird entschieden, dass Langenbach sein Gasthaus "Zu den drei Kronen" nennen darf. 1766 Abtrennung des Hinterhauses, das später die Mädchenschule des Hospitals (siehe Nonnenmauer Nr. 5) aufnehmen wird. Um 1800 lässt Anton Busch das Vorderhaus umfassend renovieren, so dass es nun doppelt soviel – 1200 Gulden – wert war. Ab 1822 gehört das Untergeschoss des Hinterhauses wieder zum Vorderhaus Salzgasse Nr. 6. 1885 erwirbt Anton Hilf das Anwesen und lässt 1895 in dem Hinterhaus, welches zuvor als Stall diente einen Saal für Tanzveranstaltungen einrichten. Sanierung 1980.

Der Denkmalwert des Anwesens gründet weniger in der stark überformten Bausubstanz, sondern im hohen stadtgeschichtlichen Rang als Ort ehemaligen jüdischen Gemeindelebens.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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