Steinernes Kronenrelief von 1568 (Schlossmagazin)
Salzgasse 8
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Salzgasse 8
Zur Krone
Flur: 24
Flurstück: 93/2

Das dreigeschossige traufständige Geschäftshaus mit großen Fensterformaten mit profilierten Rahmen und geraden Bekrönungen wurde 1869/70 durch den Tünchermeister Johann Ponsar über der ausgedehnten Kelleranlage des Vorgängerhauses auf der Nordseite der Salzgasse errichtet.

1545 wird das Anwesen als neben der ehemaligen Judenschule liegend erstmals erwähnt, damaliger Besitzer ist Simon Holzhausen und sein Sohn Wilhelm. Von 1568 datiert das Steinrelief einer Krone, das um 1940 von dem Anwesen entfernt worden war - damals wurde das Vorgängerhaus wahrscheinlich um- oder neu gebaut. Das Anwesen, in dem sich eine der angesehensten Gastwirtschaften der Stadt befand, war ab 1591 im Besitz unterschiedlicher Patrizier der Stadt, etwa des Schultheißen Cornelius Kiselbach, dessen Schwiegersohn, dem Schöffen Melchior Heiler, bzw. dessen Erben, Elisabeth Heiler und ihrem Mann Hans Georg Kalckhoffen. 1678 kam es zwischen Elisabeth Heiler und dem Besitzer des Nachbaranwesens Salzgasse 6 zum Rechtsstreit um den Wirtshausnamen „Zur Krone". Vor 1685 kauft der Bürgermeister Hermann Christofel Altgelt das Haus, es verbleibt bei dessen Erben bis 1822. 1836 wird von dem Kaufmann Johann Nepomuk Kremer das Vorderhaus niedergelegt und ein großes Magazingebäude auf dem rückwärtigen Grundstück errichtet. Der vordere Bereich der Parzelle wird erst 1869/70 von Johann Ponsar wieder neu bebaut.

Der ausgedehnte Gewölbekeller mit einer Länge von ca. 23 m reicht unter dem Haus und den gesamten Hof bis zu dem auf dem anstehenden Felsen errichteten Hinterhaus, welches 1925 als Farbenlager von Max Büdel errichtet wurde, nachdem der Vorgängerbau von 1836 durch ein Feuer zerstört worden war. Der Keller war im Verlauf des 18. Jahrhunderts in den Besitz der Familie Trombetta gelangt und wurde erst 1835 durch Johann Nepomuk Kremer wieder mit dem restlichen Anwesen vereinigt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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