Salzgasse 16, barockes Türgewände am Hinterhaus (ehem. Gaden)
Salzgasse 16, massives Hinterhaus
Salzgasse 16, barockes Türgewände zum Hinterhaus (ehem. Gaden)
Salzgasse 16, Hinterhaus, Dachboden, in Zweitverwendung eingebauter Türsturz
Salzgasse 16
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Salzgasse 16
Flur: 24
Flurstück: 97

Das Anwesen aus einem straßenseitigem Fachwerkbau des späteren 17. Jahrhunderts und einem rückwärtigen Massivbau des 13. Jahrhunderts erhebt sich auf der Nordseite der Salzgasse. Westlich des stattlichen, traufständigen Vorderhauses springt die Straßenzeile um circa 1,50 m zurück, so dass eine Fensterachse der Giebelseite frei steht. Der dreigeschossige Bau mit Satteldach entstand in den siebziger Jahren des 17. Jahrhunderts, Bauherr war der Verwalter der Burg Ardeck und Keller des Limburger Bürgerhospitals, Johann Georg Kalckoffen (1605-1676). Dies erschließt sich aus einer Inschrift des ehemaligen Türsturzes des Hauses, der in Zweitverwendung im Dachgeschoss des Hinterhauses verbaut wurde. Sie lautet: IN GOTTES HAND STEHE ICH JOHANN GEORG KALCKOFFEN BAWET MICH 167(?). Vorher befand sich auf der Parzelle das Haus des Jörg Zeipelß, das 1660 der Stiftspräsenz 6 albus Grundzins zahlte; diese Abgabe wurde von dem Nachfolgebau übernommen. Unterhalb des Hauses liegen zwei ältere Kellerräume, deren Tonnengewölbe quer zur Firstlinie des heutigen Hauses gerichtet sind – sie lassen auf eine Zusammenlegung von ursprünglich zwei Hausparzellen schließen – wann diese erfolgte, ist bislang ungeklärt.

Von der ursprünglichen Fachwerkkonstruktion des 17. Jahrhunderts blieb im heutigen Zustand jedoch nur das Grundgefüge mit profilierten Schwellen, Eckständern mit Fußstreben und genasten Kopfwinkelhölzern sowie ein Dekorgefach auf der linken Seite erhalten, da bei einem Umbau in beiden Obergeschossen große Fenster in symmetrischer Anordnung eingerichtet wurden, denen die ursprünglichen Schmuckformen zum Opfer fielen. Zu dieser Modernisierungsmaßnahme gehört offenkundig auch die erhaltene, qualitätvolle Haustür des Rokoko. Auftraggeber der Erneuerung war mit hoher Wahrscheinlichkeit der Eisenhändler und spätere Bürgermeister Friedrich Johann Burckhard (1722-1808), dem das Anwesen ab 1769 gehörte und dessen Hausmarke sich auf der Tür des Rückgebäudes findet. In noch jüngerer Zeit wurde das Erdgeschoss durch Einrichtung eines Ladengeschäftes verändert, die profilierten Schaufensterrahmungen entstanden 1897. Auch das zweiachsige Zwerchhaus mit Walmdach gehört einer späteren Umbaumaßnahme an.

Im nordöstlichen Hofbereich erhebt sich ein zweigeschossiger, im Grundriss leicht längsrechteckiger Massivbau aus Bruchsteinmauerwerk, dem im 17. Jahrhundert auf der westlichen Seite ein zweigeschossiger Fachwerkbau (das Erdgeschoss modern verändert) angefügt wurde. Die Stärke des Mauerwerks und das zweiteilige Kreuzgratgewölbe über schlichten Konsolen im Erdgeschoss weisen auf eine Entstehungszeit im 13. Jahrhundert. Das Gebäude diente mit hoher Wahrscheinlichkeit als sogenannter Gaden, d.h. feuerfester, hoher Speicherbau, wie er in den Quellen Limburgs häufiger genannt wird. Während das Erdgeschoss nur zwei Lichtöffnungen besitzt, ist das Obergeschoss durch mehrere Fenster geöffnet, sie stammen wahrscheinlich von dem umfassenden Umbau durch F. J. Burckhardt, dessen Hausmarke (seitenverkehrte "4" auf einem Querbalken über einer Herzkartusche mit den Siglen J F B) sowie die Jahreszahl 1770 sich auf dem Sturz der spätbarocken Eingangstür mit geohrtem Werksteingewände und Oberlicht finden. 1876 brannten die Hofgebäude mit der damals dort eingerichteten Seifensiederei, wobei auch das Vorderhaus sowie die Nachbarbauten geringere Schäden erlitten.

Das Bauensemble aus einem hölzernem Vorderhaus und einem Massivbau, der ausschließlich Speicherzwecken diente, ist das seltene Zeugnis einer sehr alten, städtebaulich und architekturhistorisch hochbedeutenden Aufteilung unterschiedlicher Funktionen auf verschiedene Bauten einer Parzelle. Ein vergleichbares Beispiel findet sich in Limburg nur noch ein weiteres Mal (Fischmarkt 18/19). In diesem Fall muss jedoch offen bleiben, zu welchem der beiden, durch die Keller zu erschließenden Vorgängerbauten des heutigen (Vorder-)Hauses der steinerne Gaden ursprünglich gehörte.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

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