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Zweizoniges Fachwerkwohngebäude vermutlich aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts; der nach Osten unmittelbar anschließende schmale Gebäudeteil mit gleicher Firstrichtung und Dachneigung wie das Wohnhaus war ursprünglich wahrscheinlich eine kleine Stallscheune. Sie wird gegenwärtig auch zu Wohnzwecken genutzt. Trotz weiterer Anbauten ist der Eindruck eines Streckhofes noch vorherrschend. Der Hof ist aus bau- und siedlungstypologischen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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