Salzgasse 23-25
Lade Kartenmaterial...
Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Salzgasse 23
  • Salzgasse 25
''Zum Eselsfuß''
Flur: 25
Flurstück: 8, 9

Das große, dreigeschossige Fachwerkhaus mit verschiefertem Schweifgiebel erhebt sich direkt an der Stelle des Zusammentreffens von Fischmarkt, Salzgasse und Plötze und schließt die Salzgasse optisch ab. Die Fassade zeigt auf allen Stockwerksebenen kleinere Geschossüberstände und entstand in ihrer Grundstruktur gegen Ende des 16. Jahrhunderts. Dies belegt die Giebelsilhouette (vgl. Kornmarkt 7, Schießgraben 1 u. a.) sowie die Schmuckformen mit gegenständig zu Spitzbogen zusammengefügten Kopfwinkelhölzern und Vierpassmotiven in den Brüstungsfeldern der rechten Seite. Vor allem das erste Obergeschoss wurde durch spätere Fenstervergrößerungen stark verändert, nur in den beiden Dachgeschossen blieben die ursprünglichen Fensterformate bewahrt.

Der Hausname lautet "Zum Eselsfuß" nach einer Familie, die seit 1364 in Limburg bekannt ist. 1388 wird ein "Arnolt in deme Eselsfuß" erwähnt, wahrscheinlich der Vorgängerbau des heutigen Anwesens. Auftraggeber des Neu- oder durchgreifenden Umbaues war die Familie Rath, die auch Becker genannt wurde: um 1550 besaß Jacob Becker das Anwesen, danach sein Sohn Friedrich Rhadt. Vor 1683 wurde das Haus geteilt: eine Hälfte besaß der Ratsverwandte Linhardt Lampy, die andere dessen Schwiegersohn, der Stadtleutnant Dieterich Wentzel. Wenig später übernahm der Wollweber, Tuchhändler und Ratsverwandte Lotharius Massing (1663-1718), danach dessen Erben die nördliche Hälfte (Nr. 25). Die Teilung, die bis heute besteht, brachte in der Folge verschiedene Umbauten der jeweiligen Besitzer, die der Fassade die ursprüngliche Einheitlichkeit nahm.

Das stattliche Haus von hoher bau- und lokalgeschichtlicher Bedeutung ist wichtiges Blickziel aus der Salzgasse.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.