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In Limburg wurde nach der Annektion Nassaus durch die Preußen ein Amts- wie auch Kreisgericht eingerichtet. Nach längeren Auseinandersetzungen zwischen Limburg, Wetzlar und Dillenburg, welche dieser Städte zudem das Landgericht beherbergen darf, erhielt Limburg den Zuschlag. Es nahm bereits am 1. Oktober 1879 im alten Postgebäude an der Frankfurter Straße seine Arbeit auf. Die Stadt Limburg hatte sich jedoch in einem Vertrag vom 15.4.1879 zu einem Neubau auf eigene Kosten verpflichtet. Zuerst gab es Planungen zu einem Erweiterungsbau des Kreisgerichts am Neumarkt, die man jedoch verwarf, um an der Schiede einen Neubau mitsamt Gefängnis zu errichten. Die Pläne wurden in der Abteilung für Bauwesen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten zu Berlin entworfen. Planzeichnung vom 1. Nov. 1879 von Justinus Hensler unter Mitarbeit von Baurat Wolff und Baurat Kremer. Aufnahme der Tätigkeit im neuen Gebäude am 29. März 1882. Das Landgericht benutzte den Bau zur Miete, erst am 12. November 1942 verkauft die Stadt Limburg Gebäude und Grundstück dem Staat.
Das Landgerichtsgebäude ist im Grundriss T-förmig mit breitem Frontbau zur Schiede und rückwärtig gelegenem Schwurgerichtssaal. Axial dazu wurde das gleichfalls T-förmige, jedoch in der Kubatur etwas kleiner dimensionierte Gefängnis errichtet (Walderdorffstraße 16). Das dreigeschossige Justizgebäude erscheint als streng symmetrischer Backsteinbau mit Rahmen und Gliederungen aus rotem Sandstein und niedrigem Kellersockel mit Rustikaquadern aus grauem Werkstein, der von einem hohen Walmdach bekrönt wird. Die Fassade wird dominiert von einem zentralen, dreiachsigen Giebelrisalit, während die flankierenden Seiten mit jeweils fünf Fensterachsen, die durch breite Sohlbankgesimse mit Backsteinfriesen zusammengefasst werden, besetzt sind. Als Eingang dient ein großes Rundbogenportal mit eingestellten Diensten mit Knospenkapitellen, die Lichtöffnungen des Risalits bestehen aus gestaffelten Spitzbogenfenstern mit romanischen Kapitellen mit Blattmotiven, die von einem Segmentbogenrahmen umfasst werden. Das dritte Obergeschoss, in dem sich die Amtsräume des Landgerichtspräsidenten befinden, ist besonders repräsentativ gestaltet: gekoppelte Rundbogenfenster mit romanischen Säulchen werden durch ein Sohlbankgesims mit Schachbrettfries verbunden.
Der rückwärtige, zwei Stockwerke umfassende Schwurgerichtssaal ist nach außen durch Giebelrisalite mit hohen Fenstermotiven aus drei gestaffelten Rundbogen mit frühgotischer Rossette über dem zentralen Fenster und Vierpässen über den flankierenden Öffnungen ausgezeichnet. Im Inneren zentrale, repräsentative Treppenanlage mit schlanken Gusseisensäulen erhalten. An der Nordseite zur Ste.-Foy-Straße gegenüber dem Landgericht zurückgesetzter und niedrigerer Anbau aus Backstein mit vier Fensterachsen zur Schiede. Der 1953/54 entstandene Erweiterungsbau passt sich durch die Blendziegelverkleidung hervorragend dem Hauptgebäude an, ohne seine Modernität zu leugnen.
Das Gefängnis ist ein Zweckbau, dessen Gestaltung dem Gericht angeglichen, jedoch sehr viel einfacher in den Gliederungs- und Detailformen gehalten wurde. Es wurde in jüngerer Zeit durch einen Anbau sowie einen geschlossenen Verbindungsgang mit dem Obergeschoss des Gerichtes verbunden und ist von einer hohen, ursprünglich backsteinsichtigen Mauer mit Lisenengliederung umgeben.
Zur Sachgesamtheit gehören die Teile der bauzeitlichen schmiedeeisernen Gitter, die in die erneuerte Umfriedung des Geländes eingebaut wurden sowie die Gefängnismauer.
Das mit hohem gestalterischem Aufwand errichtete Landgerichtsgebäude gehört zu den baugeschichtlich und baukünstlerisch bedeutenden Zeugnissen kaiserzeitlicher preußischer Staatsbaukultur im Land Hessen. Die harmonischen Gebäudeproportionen und das kontrastreiche Formenspiel des Baudekors, der den Wechsel von der Romanik zur Gotik thematisiert, verleihen dem Gebäude ein der Nutzung angemessenes repräsentatives Erscheinungsbild von hoher ästhetischer Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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