Schiede 63
Schiede 63
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Schiede 63
Flur: 36
Flurstück: 97/1

Der Kernbau des zweieinhalbgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses an der Ecke Schiede-Hospitalstraße wurde um 1890 im Auftrag von Jacob Haniel errichtet (Architekt wahrscheinlich Rudolf Skrodzki, der auch die Nachbargrundstücke bebaute) und im Jahr 1906 durch einen dreiachsigen, stilkonformen Anbau entlang der Hospitalstraße erweitert.

Der großformatige Putzbau mit Eckabfasung, der u. a. als Reichsbankfiliale diente, wurde sehr repräsentativ im Stil der nordischen Renaissance gestaltet. Die zur Kreuzung ausgerichtete Eckschräge mit dem Ladeneingang (durch überdimensionierte Schaufenster zu beiden Seiten gestört) ist reich geschmückt: hier erhebt sich ein großer Kastenerker mit Segmentgiebel, im Dachgeschoss große, volutengeschmückte Dachgaube mit Rundbogenbekrönung. Die gleichmäßigen Fensterachsen des Obergeschosses werden durch korinthische Pilaster getrennt, die Brüstungsflächen sind durch Rosettenfelder ausgezeichnet. Den oberen Abschluss bildet ein Mezzanin mit Okulifenstern. Der spätere Erweiterungsbau zeigt im Erdgeschoss große Rundbogenfenster, über der mittleren Öffnung erhebt sich ein Polygonalerker mit verkröpftem Kranzgesims, dessen Walmhaube von einem verschiefertem Zwerchgiebel hinterfangen wird. Auf der äußeren Achse hohes, reich geschmücktes Portal: Halbsäulen mit Beschlagwerkornamentik, kassettierter Rundbogen und kleiner Dreiecksgiebel sind Vorbildern der norddeutschen und niederländischen Renaissance nachempfunden. Die bauzeitliche Haupteingangstür erhalten, ansonsten wurden Türen und Fenster ausgetauscht und im Inneren das ursprüngliche Treppenhaus entfernt.

Dass durch seine Ecklage städtebaulich bedeutende Gebäude ist ein guter Vertreter des dekorativen Späthistorismus.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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