An den Weiden
Schleusenweg o. Nr. , Schleusenmauer von Süden
Schleusenanlage zu Limburg (aus Inventarium der Lahn, 1878)
Schleusenweg o. Nr.
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Am Oberwehr
  • Schleusenweg
  • Lahn
  • Inselweg 7
  • Inselweg 2
  • Inselweg 1
  • Inselweg
  • Der Obere Schleusenkanal
  • Bei der unteren Insel
  • Auf der Schleuseninsel
  • An den Weiden
Schleusenanlage
Flur: 11, 16
Flurstück: 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25/1, 27, 28, 31/1, 33/1, 33/2, 34, 35, 36/1, 36/2, 5, 7/2, 7/3, 8/1, 3/2, 3/3, 3/4, 7/5

Die Lahn bot sich in einer eher unwegsamen Mittelgebirgsregion schon früh als Handelsverbindung zwischen dem oberhessischen Raum und dem Rhein an. Dem standen jedoch zahlreiche Schwierigkeiten in ihrer naturgegebenen Gestalt, aber auch in politischer Hinsicht gegenüber. So besitzt die Lahn vor allem im mittleren und unteren Verlauf zahlreiche, oft enge Biegungen, eine geringe Breite und felsige Steilufer, die im Verein mit einer durchschnittlich eher geringen Wassertiefe die Schifffahrt erschwerte. Ein weiteres Hindernis bestand in den zahlreichen Wehren – zwischen Marburg und Diez gab es insgesamt 22 Wehre, die nur durch Schiffsgassen oder verschließbare Lücken mühsam zu passieren waren. Erst die Bildung des Großherzogtums Nassau ermöglichte einen Ausbau bis Weilburg. Bis November 1808 war die Lahn bis Limburg bei Normalwasser schiffbar, die weitere Flussregulierung wurde bis 1810 in Angriff genommen. Ab 1816 setzte Preußen als neuer Nachbar Nassaus den Lahnausbau durch die Einrichtung fester Schleusen bis Wetzlar fort.

In den geschilderten historischen Zusammenhang lässt sich auch die Einrichtung der Limburger Schleuse verorten, die ab 1837 entstand. Hierzu wurde im Bereich des nördlichen Lahnufers ein ca. 750 m langer und zwischen 5,30 m und 11,00 m breiter Stichkanal angelegt. Im Bereich des Brückenturms verläuft er nördlich eines kleinen halbkreisförmigen Kanals, der die beiden Mühlen seitlich des Turms mit Wasser versorgte und der heute von der EVL zur Stromerzeugung genutzt wird. Fortgesetzt wurde der Kanal nordwestlich der Brücke durch Begradigung und Befestigung des Lahnufer sowie einer Lahninsel, so dass ein circa 250 Meter langer Unterkanal entstand, der mehr als doppelt so breit ist wie der Oberkanal. Die Einfassung der Schleusenkammer bestand aus fein behauenem Quadermauerwerk, welches in Teilen erhalten ist, während die Uferbefestigung der langen Strecke des Oberkanals in weiten Bereichen durch späteres Bruchsteinmauerwerk oder Faschinen ersetzt wurde. Sämtliche technische Einrichtungen wie auch die Schleusentore wurden in jüngerer Zeit ausgewechselt. Wahrscheinlich wurde bei Einrichtung der Schleuse auch der nördlichste Brückenbogen, der den Schleusenkanal überspannt, mit der heutigen hellen Steinverkleidung versehen (siehe Inselweg 1).

Zu der Schleusenanlage gehört das Schleusenwärterhaus (Schleusenweg 2), welches als schlichter klassizistischer Bau zu drei Achsen und flachem Walmdach zeitgleich mit der Schleusenanlage errichtet worden war, jedoch stark überformt sowie mit Anbauten versehen wurde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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