Ste.-Foy-Straße 16
Ste.-Foy-Straße 16, Turnhalle
Ste.-Foy-Straße 16, historische Aufnahme der als Festsaal geschmückten Turnhalle
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Ste.-Foy-Straße 16
Turnhalle des Turnvereins 1848 e. V. Limburg
Flur: 21
Flurstück: 107/8

Der Limburger Turnverein konstituiert sich bereits am 7. August 1847, gibt dies jedoch erst nach seiner förmlichen Anerkennung Anfang des Jahres 1848 bekannt, so dass erst dieses Jahr als offizielles Gründungsjahr gilt. Aufgrund der politischen Unruhen der Zeit werden dem Verein viele Auflagen gemacht, nichtsdestotrotz fand er regen Zulauf (1848: 230 Mitglieder). Der erste Turnplatz befindet sich im "Schultheß''schen Garten" (Bahnhofstraße 6), der dortige Tanzsaal diente als Turnhalle. In den folgenden drei Jahren verfolgt der Limburger Verein gleich vielen anderen Turnvereinen des Nassauer Landes neben dem Ziel der Körperertüchtigung auch das der nationalen Einigung unter demokratisch-republikanischem Vorzeichen. Am 23. Juli 1848 findet auf dem Schafsberg das erste nassauische Turnfest statt, dabei erfolgt auch die Fahnenweihe des Limburger Vereins. Nachdem die politische Reaktion immer stärker wird, muss der Verein sich 1851 unter dem politischen Druck selbst auflösen. 1860 Neugründung, 1868 zweite Vereinsauflösung und 1880 erneute Wiederbegründung. Nach stetigem Wachstum zu Anfang des 20. Jahrhunderts Errichtung eines eigenen Turngebäudes mit Vereinsräumen, Gastwirtschaft und Veranstaltungsbühne.

Der Kern des freistehenden, großvolumigen Gebäudes ist die Turnhalle aus dem Jahr 1903 (Bauunternehmen Gebr. Franke). 1909/10 wurde ein sich T-förmig anschließender Bau zur Straße mit dem Vereinslokal sowie den Vorstands- und Sitzungszimmern sowie auf der Rückseite eine große Bühne angefügt, so dass der Bau auch als Veranstaltungs- und Theatersaal dienen konnte (Bauzeichnung: R. Klippel, Bauassistent).

Das zweieinhalbgeschossige Frontgebäude mit doppelt geknicktem Mansardwalmdach ist bis auf die beiden niedrigeren Annexbauten symmetrisch gestaltet. Der Kellersockel sowie das Erdgeschoss wurden bis zur halben Höhe mit Rustikaquadern verkleidet, die auch die großen Rundbogenfenster umfangen. Hauptzugang bietet ein rundbogiges Portal mit kassettierten Türflügeln und erhaltenen Beschlägen. Ein vom Walmdach des rechten Seitenbaus ausgehender Fußwalm trennt Erd- und Obergeschoss. Im Obergeschoss beginnt ein Risalit, in dessen Zentrum eine Fenstergruppe mit massiven Teilungen und korbbogiger Putzlünette den dahinter liegenden Vereinssaal belichtet. Den bekrönenden Abschluss bildet ein fachwerksichtiges Zwerchhaus mit Krüppelwalmdach. Dessen vierteiliges Fensterband erscheint durch die freien Zierformen der Brüstungsfelder und die gerade Verdachung, welche in die Verschieferung der oberen Giebelpartie übergeht, als moderne Interpretation eines frühneuzeitlichen Fenstererkers. Die Wandpartien seitlich des Risalits sind durch dreiteilige, in der Gestaltung der mittleren Öffnung angeglichene Fenster geöffnet.

Die nach außen zweistöckig gegliederte Turnhalle von 1903 backsteinsichtig über einem Bruchsteinsockel. Unten gekoppelte Rundbogenfenster, oben breitgelagerte Segmentbogenfenster (teilw. zugesetzt), die von Lisenen mit Blendbogen getrennt werden, Fenster und Türen fast vollständig erhalten. Im Inneren der Halle bestand ursprünglich eine auf drei Seiten umlaufende Galerie (bereits um 1950 abgebrochen) sowie ein offenes Dachtragwerk (die in den achtziger Jahren abgehängt wurde). Auf der nordwestlichen Traufseite der Turnhalle Anbau von 1969 und 1999. Zur Sachgesamtheit gehört die bauzeitliche Einfriedung aus verputzter niedriger Mauer mit Holzstaketenzaun.

Der kräftige Solitärbau, dessen Frontbau Massengliederung und Dachgestaltung des Heimatstils mit einem Fachwerkgiebel verbindet, bildet eine wichtige städtebauliche Dominante in der nördlichen Zeile der Ste.-Foy-Straße. Bedauerlich sind der Verlust der ursprünglichen Raumwirkung der Halle sowie der wenig angepasste moderne Anbau auf der Westseite.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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