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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit hochliegendem Keller, Krüppelwalmdach; es wurde vorübergehend auch als Rathaus genutzt. Erschließung auf der zum Hof gelegenen Traufseite in der mittleren der drei Gebäudezonen. Das Fachwerk ist verputzt, aufgrund der Gesamtform des Gebäudes ist eine Entstehungszeit zumindest in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts zu vermuten. Das historische Hausgefüge erscheint ungestört. Der zugehörige große Hof nicht in seiner ursprünglichen Form erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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