Ste.-Foy-Straße 18, Eckerker
Ste.-Foy-Straße 18, Eingangstür
Ste.-Foy-Straße 18
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Ste.-Foy-Straße 18
Flur: 21
Flurstück: 116/8

Stattlicher Putzbau des gotisierenden Jugendstils, dreieinhalbgeschossig, errichtet 1904 durch Bauunternehmer Wilhelm Franke. Auf die Lage an der Straßeneinmündung "Am Zehntenstein" wird durch Rechteckerkertürmchen mit geschwungener Haube Bezug genommen. Beide Schauseiten sind asymmetrisch gegliedert. Die vierachsige Fassade zur Ste.-Foy-Straße ist mit einem Dreieckserker sowie einer darüber ansetzenden Stuckzierrahmung geschmückt, die in einem halbkreisförmigen Zwerchgiebel endet. Die Westseite zeigt einen Aufriss aus zweiachsiger Traufpartie und einer breiten Achse, die von einem hohen Zwerchhaus mit geschweiftem Giebel und reliefierten Giebelfeld (u. a. Wappen mit drei Schilden, die von Lorbeerkränzen gerahmt werden) überhöht wird. Die vielfältigen Fensterformen variieren vor allem gotische Vorbilder, so erscheinen neben segmentbogigen und gerade eingeschnittenen Öffnungen reich profilierte Rahmen- und Gewändegestaltungen mit Vorhang-, Tudor- und Kielbogenmotiven. Die Obergeschossfenster seitlich der Eckschräge werden durch eine gemeinsame Stuckrahmung vertikal zusammengefasst. Die meisten Fenster sind durch aufwändigen Brüstungsschmuck mit Akanthuslaubwerk bzw. figürlichen Elementen bereichert. Das Hauptzierfeld des Erkers zeigt das originelle Motiv einer Eule, die mit gespreizten Flügeln Balance zu halten sucht, da sie von einem Puttenkopf angepustet wird.

Qualitätvolle Haustür mit bunt verglastem Oberlicht. Im Inneren Eingangsbereich mit Wandvertäfelung, Lisenengliederung und geometrischen Jugendstilmotiven; Wohnungstüren mit floraler Jugendstilverglasung. Dachgeschossausbau 1996.

Das Gebäude zählt aufgrund seiner Gesamt- wie Detailgestaltung zu den qualitätvollsten Beispielen des historisierenden Jugendstils in Limburg. Leider wird der Gesamteindruck durch die erneuerten Fenster deutlich gestört.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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