Walderdorffstraße 3-5
Walderdorffstraße 3-5
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Walderdorffstraße 3
  • Walderdorffstraße 5
Flur: 38
Flurstück: 103/8, 8/1

Verputztes, zweieinhalbgeschossiges Doppelwohnhaus mit Rustikasockel und verschiefertem Walmdach, erbaut 1912 von Bauunternehmer Johann Georg Brötz. Markante Elemente der spiegelsymmetrischen, jeweils dreiachsigen Fassaden sind die auf hohen Konsolen ruhenden obergeschossigen Vorbauten, die hälftig unterteilt als Erker bzw. offene Loggien dienen. Ihr Dekor rezipiert klassizistische Ornamentformen: die Konsolen sind mit Zahnschnittfriesen besetzt, der Fenstererker mit Mäandermuster und kannelierten Pilastern geschmückt. Kannelierte Halbsäulen verzieren auch die Fensterrahmen der Erker und der benachbarten Lichtöffnungen. Die Erdgeschosse verzichten auf jegliche Zier- und Gliederungsformen, einzig die mittlere Achse ist in Korrespondenz zu dem darüber liegenden Rechteckerker konkav vorgewölbt. Auf den beiden Schmalseiten sitzen bis über die Traufe hochgezogene Treppenhausrisalite mit Walmdach.

Die originalen Vergitterungen der Erdgeschossfenster sowie die bauzeitlichen Haustüren und Fenster zum Teil erhalten. Die Standgauben mit Segmentbogenbekrönungen wurden bei dem rechten Haus durch ein Gaubenband ausgetauscht.

Die Zufahrt zum rückwärtigen Grundstücksbereich des Hauses Nr. 3 besetzt ein im Ursprung bauzeitlicher, 1948 umgebauter Portikus mit Satteldach und zwei Korbbögen.

Die Gestaltung des Doppelhauses verbindet auf elegante und zurückhaltende Weise die schlichten Grundformen der Reformarchitektur mit ausgewählten klassizistischen Details. Die bauliche Identität und gegenseitige Bezugnahme beider Häuser wird leider durch die unterschiedliche Farbgebung verschleiert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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